Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Dank Maskenwahn: Deutschen Steuerzahlern droht der nächste Milliardenschaden

Die Corona-Politik der deutschen Bundesregierung führt auch im Nachgang noch zu immer höheren Kosten. Weil unter Jens Spahn allen Maskenlieferanten eine unbegrenzte Abnahme zu horrenden Stückpreisen garantiert wurde, wurde das Gesundheitsministerium regelrecht überrannt und verweigerte die Bezahlung. Die Folge: Die Händler klagten. Rund 100 Verfahren laufen noch, der Streitwert liegt bei 2,3 Milliarden Euro. Wie viel Steuergeld zusätzlich bereits in die Beilegung solcher Verfahren geflossen ist, wird geheim gehalten. 

Der Großteil der von der Bundesregierung beschafften Masken wurde oder wird noch vernichtet: Laut Bundesrechnungshof wurden nur knapp 30 Prozent der für 5,9 Milliarden angeschafften Masken in Deutschland verteilt. Doch bei diesen Verbrechen an den Steuerzahlern ist das Ende der Fahnenstange offensichtlich noch lange nicht erreicht. Eine Anfrage der FDP hat ans Licht gebracht, dass aktuell rund 100 Maskenhändler gegen das Bundesgesundheitsministerium klagen. Der Streitwert liegt demnach bei insgesamt rund 2,3 Milliarden Euro. 

Nachdem der Bund unter Gesundheitsminister Spahn 2020 zu Beginn der sogenannten Pandemie eine unbegrenzte Abnahme von Masken zu einem stark überhöhten Stückpreis von 4,50 Euro pro FFP2-Maske garantiert hatte, wollten Händler sich diesen lukrativen Deal nicht entgehen lassen. Das Ministerium verweigerte schließlich teilweise die Bezahlung und berief sich auf angeblich fehlerhafte oder verspätete Lieferungen. Die Händler klagten reihenweise, wie sich nun herausstellte. In 80 Fällen gab es bereits eine außergerichtliche Einigung, wobei die entstandenen Kosten geheim gehalten werden. Diese Beträge könnten die Steuerzahler offenbar zu sehr verunsichern. Weitere, etwa 100 Verfahren, laufen noch. 

Wie die ausgehen können, zeigte jüngst ein Fall, der in zweiter Instanz vor dem Oberlandesgericht Köln verhandelt wurde. Das verwarf eine Berufungsklage des Bundesgesundheitsministeriums gegen einen Maskenhändler als unzulässig. Die deutsche Bundesregierung hatte beantragt, dass der fragliche Händler den für gelieferte Masken bezahlten Betrag zurückzahlt, weil die Masken angeblich Mängel aufwiesen. Allerdings war das zugrunde gelegte TÜV-Prüfverfahren unzulässig, weil man nach einer EU-Norm prüfte, die Masken aber nach einer chinesischen Norm geliefert wurden. Auch hätte der Händler ein Recht zur Nachbesserung gehabt, was von der Regierung aber abgelehnt wurde. Der Händler darf den gezahlten Millionenbetrag also behalten, mit Ausnahme von rund einer Million Euro, die die Bundesregierung ihm versehentlich zu viel überwiesen hatte. Dass man so verantwortungslos mit Steuergeld umgeht und Händlern eine Million Euro zu viel zahlt, könnte und sollte die Deutschen ebenfalls beunruhigen. 

Die Corona-Krise war ein Fest für Profiteure weltweit. Bis heute müssen die Menschen mit ihrem Steuergeld für die maßlose Bereicherung einiger weniger bezahlen. Nicht wenige bezahlten den Maßnahmen- und Impfwahnsinn obendrein mit ihrer Gesundheit. 

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