Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Das Ende der Anonymität rückt täglich näher: Weltweite Social-Media-Verbote treiben das identifizierte Internet voran

Immer mehr Staaten prüfen oder beschließen Social-Media-Verbote für Jugendliche. Australien hat ein landesweites Verbot für unter 16-Jährige bereits umgesetzt, Frankreich und Großbritannien treiben ähnliche Gesetzesvorhaben voran, weitere Länder wie Spanien, Griechenland, Österreich oder Neuseeland diskutieren entsprechende Schritte. Offiziell geht es um den Schutz der mentalen Gesundheit, um Suchtprävention, um den Einfluss personalisierter Algorithmen auf junge Menschen. Doch hinter dieser Argumentation zeichnet sich eine tiefgreifendere Entwicklung ab: der Umbau der digitalen Öffentlichkeit hin zu einem vollständig verifizierten Identitätsraum.

Ein Verbot für Minderjährige lässt sich technisch nur durchsetzen, wenn das Alter eindeutig überprüfbar ist. Das wiederum erfordert belastbare Identitätsnachweise. Plattformen müssten Ausweise prüfen, biometrische Verfahren einsetzen oder auf staatlich anerkannte digitale Identitäten zurückgreifen. Was als Jugendschutzmaßnahme beginnt, führt zwangsläufig zu einer Infrastruktur, in der anonyme Nutzung kaum noch möglich ist. Altersverifikation bedeutet faktisch Identitätszwang – zumindest für alle, die nicht vom Netz ausgeschlossen werden wollen.

Die politische Debatte konzentriert sich auf die Gefahren von Social Media für Jugendliche: Suchtverhalten, verzerrte Körperbilder, psychischer Druck. Diese Risiken sind real. Doch auffällig ist, dass dieselben Staaten über Jahre hinweg die Plattformökonomie kaum eingeschränkt haben und nun plötzlich drastische Eingriffe fordern. Der Staat übernimmt zunehmend die Rolle des digitalen Gatekeepers. Mit jedem neuen Regulierungsschritt wächst die technische und rechtliche Grundlage für umfassendere Kontrollen.

Hinzu kommt, dass digitale Identitätssysteme weltweit ausgebaut werden – im Rahmen nationaler Digitalstrategien ebenso wie in internationalen Programmen zur Modernisierung staatlicher Dienstleistungen. Digitale IDs sollen den Zugang zu Verwaltung, Gesundheitsdiensten, Finanzsystemen und Bildungsangeboten erleichtern. Wenn Social-Media-Nutzung künftig an eine verifizierte Identität gekoppelt wird, verschmelzen Kommunikationsfreiheit und staatliche Identitätsarchitektur. Das Internet wandelt sich vom weitgehend anonymen Raum zum registrierten Kommunikationssystem.

Der Präzedenzfall Australien zeigt, wie weitreichend diese Entwicklung ist. Ein landesweites Verbot für unter 16-Jährige erfordert eine robuste technische Lösung, die Millionen Nutzer eindeutig identifiziert. Eine solche Infrastruktur verschwindet nicht wieder, sobald sie etabliert ist. Sie kann erweitert, angepasst und für weitere Zwecke genutzt werden. Was mit Jugendschutz beginnt, kann sich auf andere Bereiche ausdehnen – etwa auf Maßnahmen gegen Desinformation, Extremismus oder „schädliche Inhalte“.

Kritiker sehen darin einen Paradigmenwechsel. Eine vollständig identifizierte digitale Öffentlichkeit ist für Staaten leichter kontrollierbar. Politischer Protest, anonyme Whistleblower oder oppositionelle Netzwerke verlieren an Schutz, wenn jede Kommunikation einer überprüfbaren Identität zugeordnet werden kann. Die Frage lautet daher nicht nur, ob Social Media für 14- oder 16-Jährige problematisch ist. Die entscheidende Frage ist, welche digitale Infrastruktur im Zuge dieser Verbote entsteht – und welche Folgen sie langfristig für Meinungsfreiheit, Datenschutz und demokratische Öffentlichkeit haben wird.

Kinderschutz ist ein starkes politisches Argument, das breite Zustimmung mobilisiert. Doch strukturell betrachtet geht es um mehr als um den Schutz Minderjähriger. Es geht um Zugangskontrolle, um technische Durchsetzbarkeit staatlicher Regulierung und um die schrittweise Etablierung einer Identitätslogik im Netz. Wenn Social Media nur noch mit staatlich verifizierter Identität nutzbar ist, verändert sich das Wesen des Internets grundlegend. Die aktuelle Welle von Verboten könnte sich damit als Wendepunkt erweisen – nicht nur für Jugendliche, sondern für die digitale Gesellschaft insgesamt.

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