Die Verwaltung erwägt eine Änderung der Allgemeinen Vorschriften über Steuerverwaltungs- und Kontrollmaßnahmen und -verfahren, um eine neue Meldepflicht einzuführen, “die Informationen über Transaktionen enthält, die mit allen Arten von Karten durchgeführt werden, einschließlich Kreditkarten, Debitkarten, Prepaid-Karten mit oder ohne angeschlossenes Bankkonto, virtuelle Zahlungskarten oder für Online-Einkäufe und andere Karten jeden Nennwerts und in jeder Währung.”
Bisher sind Banken in Bezug auf Karten nur verpflichtet, dem Finanzamt jährlich die von Unternehmern oder Freiberuflern getätigten Transaktionen zu melden