Horst D. Deckert

Das ist Rechtsstaat? Österreich sperrte 93-jährige Demenzkranke zwei Wochen ins Gefängnis

Einen unfassbaren Skandal lieferte ein Richter in Wien. Eine Demenzkranke 93-Jährige attackierte im Pflegeheim eine Pflegerin. Dass die alte Dame nicht mehr Herrin ihrer Sinne war, liegt auf der Hand. Ebenso hätte jeder Mensch intuitiv erfasst, dass sie psychologische Hilfe braucht. Doch ein Gericht ordnete Maßnahmenvollzug an – letztendlich musste die Frau zwei Wochen in einer Gruppenzelle eines normalen Gefängnis verbringen. Sie soll schwere Panikattacken erlitten haben.

Das finden nicht einmal die Systemmedien gut – und sie berichteten über einen tatsächlich unfassbaren Fall. Zunächst bedrohte die verwirrte alte Dame eine Heimhilfe mit einem Küchenmesser. Sie war wohl völlig desorientiert und dachte, sie hätte eine Einbrecherin vor sich.

Glücklicherweise ging der Vorfall ohne Verletzungen aus, die Polizei wurde gerufen. Nach einer temporären Unterbringung in einer psychiatrischen Abteilung ordnete ein Haftrichter die Inhaftierung an. Diese wurde in der Sonderanstalt Wilhelmshöhe, einer Außenstelle der Justizanstalt Wien-Josefstadt, vollzogen. Angeblich wäre man dort auf alte Häftlinge gut eingerichtet.

Die schwer Demenzkranke Frau wäre immer wieder völlig desorientiert gewesen und habe aufgrund der unbekannten Umgebung und der Anwesenheit von Justizbeamten immer wieder Panikattacken erlitten.

Inzwischen wurde das Strafverfahren gegen die Seniorin eingestellt, die sei in einem Pflegeheim untergebracht worden. Nun gibt es massive Kritik an der Justiz aber auch am Gesetz zum so genannten Maßnahmenvollzug, in dem es keine Ausnahmeregelungen für Demenzkranke gibt.

Es ist nicht zu erwarten, dass der Richter mit einem Verfahren wegen Amtsmissbrauchs zu rechnen hat – selbst wenn seine Entscheidung für niemanden nachvollziehbar ist. Aus seiner Sicht wäre sogar eine Argumentation denkbar, dass ihm das System keine anderen Möglichkeit zur Verfügung stellte, mit dem Fall umzugehen.

Experten erklärten, dass die Situation nur durch das beherzte Einschreiten eines Anwalts nach zwei Wochen zu lösen war. Denn das Setting im Maßnahmenvollzug würde verlangen, strenge Auflagen zu erfüllen, um daraus wieder frei zu kommen. Auflagen, die eine völlig verwirrte, demenzkranke Person nicht erfüllen kann.

Der Kult-Video-Blogger Neue Nomalität gestaltete dazu folgenden Beitrag:

Ähnliche Nachrichten