Horst D. Deckert

Das ultimative Ende des Rechtsstaats: Berliner Verwaltungsgericht bestätigt Demoverbote gegen Coronamaßnahmen

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Es ist endgültig soweit, für jedermann und vor aller Welt sichtbar: Grundrechte sind in Deutschland nur noch beliebige Verfügungsmasse des Linksstaats, Rede-, Meinungs- und Versammlungsfreiheit nur mehr ein Privileg derer, die politisch stramm auf Linie sind. Mit seiner Bestätigung des vom rot-rot-grünen Senat verfügten Willkürverbots von 13 Demonstrationen gegen Freiheitsbeschränkungen im Berliner Stadtgebiet am Wochenende macht sich die „unabhängige“ Justiz zum Büttel des Gesinnungsregimes.

Denn die Ungleichbehandlung von Kundgebungen und öffentlichen Veranstaltungen nicht nur durch die Exekutive, sondern nun auch Richter könnte gar nicht frappierender und dreister sein. Wenn Linksautonome zum 1. Mai aufmarschieren, wenn Klimademonstranten ihre Prozessionen abhalten und vor allem gerade am letzten Wochenende 60.000 LBGQT-Jünger – letztere übrigens weitgehend ohne jeden Abstand und Maske – die Kieze fluten, dann kräht kein Hahn danach, berichten Medien begeistert-verstrahlt über „Respekt“, „Pride“ und die „Zeichen“, die das diverse Deutschland in die Welt enden.

Doch wenn Menschen für das Grundgesetz einstehen und für ihre Freiheitsrechte demonstrieren, für die Gewährleistung einer ihnen von der Politik zuvor ausdrücklich zugesicherten Entscheidungsfreiheit zur Impfung und gegen die neuerlichen Versuche von RKI und interessierten „Fachkreisen“, einen neuen Lockdown von langer Hand vorzubereiten: Dann greifen Verwaltung und Verwaltungsgerichte ausgerechnet zu zynischen und vorgeschobenen Scheinargumenten, um den Menschen ihr Recht auf Demonstration und öffentliches Gehör zu nehmen.

Denn die Begründung, die „Delta-Variante des Corona-Virus verbreitet sich auch im Freien“, wie ein Justizsprecher laut „rbb24“ erklärte, hätte zwingend dann auch bei den von Senat genehmigten Veranstaltungen gelten müssen: Sowohl bei den Christopher-Street-Day-Parade vom letzten Wochenende, als auch bei den vom Innensenator paradoxerweise genehmigten Gegendemonstrationen, die sich somit ja explizit gegen untersagte Demonstrationen richten.

Verhöhnung des Grundgesetzes durch alle Staatsgewalten

Es ist die ultimative Verhöhnung des Rechts auf Versammlungsfreiheit – nicht mehr und nicht weniger. Würden unter Berufung auf das Infektionsschutzgesetz ausnahmslos ALLE Demonstrationen verboten, dann wäre dies unter demokratischen und rechtsstaatlichen Aspekten zwar ebenso verheerend – doch folgte dieser Kurs dann wenigstens einer inneren Kohärenz und Konsequenz. Indem nach politischem Gutdünken, je nach erwünschter „Message“ und Gesinnung, der Daumen mal gehoben oder gesenkt wird, beweist der Corona-Staat zweierlei: Grundrechte sind für ihn Knetmasse. Und der angebliche „Gesundheitsschutz“ ist nur vorgeschobenes Mittel zum Zweck. Ein Unterschied zu Russland, auch Polen und Ungarn und sogar Weissrussland besteht hier weder inhaltlich noch formal mehr.

Übrigens: Die 13 fürs Wochenende geplanten, nun per Zurückweisung der Eilanträge auch „gerichtsfest“ verbotenen Demonstrationen von von Gegnern der Corona-Maßnahmen beinhalten auch solche Veranstaltungen, für die mehr als 20.000 Personen angemeldet wurden – darunter eben auch die „Querdenker“-Hauptdemo. Dies ist kein Pappenstiel mehr; hier wird nun in wahrlich besorgniserregender Größenordnung in verbriefte Verfassungskernbestände eingegriffen, und bald wird man sich die Frage stellen müssen, wie lange man dieser Grundrechtsaushöhlung noch tatenlos zuschaut. Das Volk muss, mindestens in dem Maße wie in Frankreich, auf die Straße, um einer absolut grauenhaften und fatalen Entwicklung Einhalt zu gebieten. Auf Genehmigungen sollte es in diesem Deutschland nicht mehr warten. (DM)

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