Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Datenschutz auf dem Prüfstand: Kanadischer Gesetzentwurf S-210 sieht digitale Altersüberprüfung als Pauschallösung vor

Der kanadische Gesetzentwurf Bill S-210 (ursprünglich Ende 2011 als „Protecting Young Persons from Exposure to Pornography Act“ eingebracht) hat den Senat passiert. Er steht nun kurz vor der Verabschiedung im Unterhaus.

Und die Verabschiedung könnte zeitnah erfolgen – auch wenn der Prozess im Ausschuss, der sich derzeit mit dem Gesetzesentwurf befasst, die Kritiker und ihre Stellungnahmen nicht berücksichtigt hat.

Wie bei so vielen anderen Gesetzesentwürfen in verschiedenen Rechtssystemen weltweit, insbesondere in einigen US-Bundesstaaten, besteht das Problem darin, dass ein so ernstes und sensibles Thema wie die Förderung des Wohlergehens junger Menschen nicht mit der Ernsthaftigkeit und Verantwortung behandelt wird, die es verdient.

Stattdessen scheint es ein weiterer Umweg zu sein, um eine Altersverifikation einzuführen, die, wie bereits erwähnt, die Privatsphäre und Sicherheit aller Internetnutzer beeinträchtigen würde.

Wie von Kritikern des Gesetzentwurfs S-210 angemerkt, spricht der Text von sexuell expliziten Inhalten als Ziel (um zu verhindern, dass zu junge Menschen darauf zugreifen), ohne jedoch klar und genau zu definieren, was diese Inhalte sind.

Diese zu weit gefasste Definition dient nun als „Einfallstor“ für die Altersverifikation, die von den Plattformen erwartet wird, um ihr Geschäft vor Geldstrafen zu schützen, die von 250.000 bis zu einer halben Million kanadischer Dollar reichen.

Eines führt sozusagen zum anderen, und die Kritik am Gesetzentwurf S-210 lautet, dass er, da er den Urhebern von Inhalten keine Verfahrensrechte einräumt, zu sogenannten „präventiven Takedowns“ führen könnte.

Und – keine große Überraschung – die Vorschläge des Gesetzentwurfs werden als „mit ziemlicher Sicherheit technologisch undurchführbar“ abgetan.

Die S-210-Regeln würden für „jede Organisation“ gelten, die zu kommerziellen Zwecken sexuell eindeutige Online-Inhalte bereitstellt, die unter die neuen Regeln fallen.

Die Regeln besagen, dass eine Plattform eine Methode zur Altersüberprüfung implementieren muss (anstatt zu „glauben“, dass jemand ein bestimmtes Alter hat). Der Gesetzestext stellt die erstaunliche Behauptung auf, dass „die Technologie der Online-Altersüberprüfung immer ausgereifter wird“.

Wie kommen die Verfasser des Gesetzesentwurfs zu dieser Schlussfolgerung?

Berichten aus Kanada zufolge hat Senatorin Julie Miville-Dechene „offensichtlich mit der Altersverifikationsbranche zusammengearbeitet, um den Gesetzesentwurf vorzubereiten“.

Das bedeutet, dass die Senatorin „die Zusicherungen der Industrie in Bezug auf Dinge wie künstliche Intelligenz zur Altersbestimmung als praktikabel und ohne Verletzung der Privatsphäre ansah“.

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