Egon W. Kreutzer
Weil sich die in Deutschland grundgesetzlich vorgeschriebene Regierungsform verändert, und zwar von einer Demokratie aller Deutschen zu einer Demokratie eines exclusiven Parteienclubs, dessen Mitglieder sich ihre Demokratie, die sie „Unsere Demokratie“ nennen, nicht von den aus diesem Club Ausgeschlossenen kaputtmachen lassen wollen, muss neu über das Grundsätzliche gesprochen werden.
| Das Grundsätzlichste, das den Hintergrund der Konstitution Deutschlands bildet, ist das von den Siegermächten des Zweiten Weltkriegs dem gesamten deutschen Volke zugesicherte Recht, das besatzungsrechtliche Konstrukt der so genannten freiheitlich-demokratischen Grundordnung, die im Grunde nichts anderes ist, als die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft, abzustreifen, indem es sich in freier Selbstbestimmung und ohne jegliche auferlegte Gestaltungsvorgaben seine eigene Verfassung gibt. Dazu: Art 146 Grundgesetz, Rede Carlo Schmids vom 8. September 1948 Demnach könnte das deutsche Volk sich eine Verfassung nach der Art einer kommunistischen Räterepublik ebenso geben, wie es sich für die konstitutionelle Monarchie oder einen lockeren Zusammenschluss der (Bundes-) Länder entscheiden könnte, die gemeinsam und einstimmig lediglich über bestimmte Belange einer gemeinsamen Außen- und Verteidigungspolitik befinden. Von daher ist es a priori zulässig, und keinesfalls „verfassungswidrig“, in Vorbereitung einer solchen Verfassung, alle denkbaren Gestaltungsmöglichkeiten frei zu diskutieren, dafür zu werben und Mehrheiten für die Zustimmung zu organisieren. |
Nimmt man diese grundsätzlichen Erwägungen ernst, und es gibt keinen Grund, sie nicht ernstzunehmen, sind nicht etwa Bestrebungen, das mit dem Grundgesetz geschaffene System zu überwinden und durch ein anderes System zu ersetzen, „verfassungswidrig“, sondern, im Gegenteil, alle Versuche, solche Bestrebungen im Keim zu ersticken, ihren Protagonisten den Prozess zu machen, oder Parteien mit solchen

