Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Der Amtseid – ein Schwur für die Tonne!

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In diesen Tagen, wo das Handeln unserer Regierungsverantwortlichen einem den Schlaf raubt und man ihnen gerne auf die Finger klopfen möchte (freundlich formuliert), sind Überlegungen, wie man diesen ganzen Irrsinn stoppen könnte, sicher weit verbreitet. Warum sollte man die Verursacher dieses Elends eigentlich nicht verklagen? Schließlich haben sie ja einen Amtseid geschworen. Anette Sorg.

Der Amtseid lautet:

„Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des deutschen Volkes widmen, seinen Nutzen mehren, Schaden von ihm wenden, das Grundgesetz und die Gesetze des Bundes wahren und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“
„Ich schwöre es“ oder „Ich schwöre es mit Gottes Hilfe“

Um zu wissen, ob es sich hier um ein verbindliches, also einklagbares Versprechen handelt, genügt ein Blick in eine Veröffentlichung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags aus dem Jahre 2018:

„Gefragt wird nach der rechtlichen Bedeutung des Amtseides des Bundeskanzlers, insbesondere danach, ob der Amtseid strafbewehrt ist.

Nach Art. 64 Abs. 2 GG leisten der Bundeskanzler und die Bundesminister den gleichen Amtseid wie der Bundespräsident (Art. 56 GG). Der Amtseid hat keine rechtlichen Wirkungen; für die Rechte und Pflichten des Bundeskanzlers ist er nicht konstitutiv. Auch kommt der Verletzung des Amtseides neben der Verletzung einer bestimmten Amtspflicht keine eigenständige Bedeutung zu. Insbesondere ist der Amtseid nicht strafbewehrt:

„Wie sämtliche Amtseide, die im deutschen öffentlichen Recht vorgesehen sind, ist auch der Amtseid des Bundespräsidenten nicht strafbewehrt, etwa in dem Sinne, dass eine flagrante Verletzung der im Eid übernommenen Verpflichtungen strafrechtlich als Meineid o. ä. gewertet würde. Abgesehen davon, dass sich aus dem Text des Eides schwerlich konkrete Handlungsanweisungen oder Handlungspflichten ableiten lassen, entspricht eine solche Verknüpfung von Verfassungs- und Strafrecht auch nicht der deutschen Rechtstradition.“

Einen Termin beim Rechtsanwalt können wir uns also sparen.

Nun könnte man meinen, dass wenigstens die Medien sich über die Erfüllung oder Nicht-Erfüllung des feierlich zelebrierten Amtseides Gedanken machen. Deren größte Sorge und damit erwähnenswertester Aspekt ist aber nicht der Schaden, der vom deutschen Volk abgewendet werden soll, sondern die Frage, ob sich Bundeskanzler, Ministerinnen und Minister dabei vom lieben Gott helfen lassen möchten oder nicht. Ob sie die Eidesformel mit oder ohne Bezug auf den lieben Gott sprechen – das interessiert unsere famosen Medien viel mehr als die Frage, ob die Politikerinnen und Politiker ihrem Versprechen gerecht werden.

Hilft eine Petition weiter? Immerhin hat es im Jahr 2019 eine Petition zu dieser Problematik gegeben. Dort wird eine Bewertungsmatrix für Politikentscheidungen vorgeschlagen analog derer, die Unternehmen der Gemeinwohlökonomie verwenden. – Ganze 108 Personen haben diese Petition mitgezeichnet.

Klage sinnlos, Petition erfolglos! Was also kann der einzelne Bürger oder eine Gruppe von Bürgern tun, um sich nicht dermaßen hilflos und ausgeliefert zu fühlen?

Nun, man könnte auf Demonstrationen die Erfüllung der Eidesformel einfordern – Demonstrationen in einer Größenordnung, dass die Leitmedien nicht umhin kämen, davon Kenntnis zu nehmen.

Der Pferdefuß dabei: Wenn sie denn Kenntnis davon nähmen, würde es vermutlich – wie auch während der Corona-Pandemie – zu Verunglimpfungen der Demonstrierenden kommen. Den Weg hierzu hat Innenministern Faeser ja bereits vorgezeichnet. Sie bezeichnete schon mal im Vorfeld mögliche an Demonstrationen Teilnehmende als Demokratiefeinde mit potentiell rechtem Gedankengut. Tobias Riegel hatte sich in diesem Artikel damit beschäftigt.

Ob der wenig dezente Hinweis der Bundesinnenministerin überhaupt notwendig war? Es ist zu befürchten, dass die Leitmedien diese (Vor-)Verurteilung im vorauseilenden Gehorsam und im wohligen Gefühl, sich zu den Guten zählen zu dürfen, ohnehin im Sinn hatten.

Was tun? Trotzdem demonstrieren.

Und die Abschaffung des Amtseides fordern. Ein Versprechen, dessen Einhaltung die einen nicht kontrollieren möchten (Medien) und die anderen nicht kontrollieren können (einzelne Bürger), braucht kein Mensch. Symbolpolitik haben wir auch ohne diese Leerformel schon genug.

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