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Der Fall Liebich und das „Selbstbestimmungsgesetz“

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Der Fall Liebich und das „Selbstbestimmungsgesetz“

Der Aktivist und Regierungskritiker Sven Liebich, verdienter Mitstreiter der ersten Stunde, wurde 2023 aufgrund von absurden wie gleichsam konstruierten Vorwürfen durch das Amtsgericht Halle zu einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt. Er identifizierte sich kurzerhand als Frau, benannte sich in Svenja-Marla um und zieht diesen Unrechtsstaat sogar noc

von Jochen Sommer

Der Fall der „Rechtsextremistin“ Svenja-Marla Liebich zeigt wie unter einem Brennglas die ganze Absurdität und Verlogenheit der woken Trans-Ideologie und ihrer medialen Propagandisten. Im Juli 2023 war Liebich – damals noch unter dem Namen Sven – vom Amtsgericht Halle unter anderem wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Das Oberlandesgericht Naumburg lehnte Liebichs Revision nun als unbegründet ab, womit das Urteil rechtskräftig wurde.

Während dezidiert linke Medien wie der „Spiegel“ Liebich konsequent (und inflationär) als „Rechtsextremistin“ titulieren, ohne seine Umbenennung zur Frau zum Thema zu machen, spricht man bei „Bild“ zwar die Wahrheit aus, verhält sich dabei aber noch verlogener als die linken Kollegen: „Tricksen, täuschen, provozieren: Rechtsextremist Sven Liebich hat alles versucht, um nicht ins Gefängnis zu müssen. Zuletzt wechselte er sogar sein Geschlecht“, heißt es in dem hämischen Bericht, der Liebich durchgehend als Mann anspricht. Kurz nachdem seine Revision erstmals verworfen worden sei, habe Liebich sein Geschlecht gewechselt, lebe seither als Frau und habe offenbar gehofft, „so das Männer-Gefängnis zu umgehen“. Möglich gemacht habe dies das neue Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG), das am 1. November 2024 in Kraft getreten ist. Jahrelang habe der Rechtsextremist die Hallenser „immer wieder mit Pöbeleien aufgehetzt, u. a. auf dem Marktplatz in Halle/S. und im Internet“. Inzwischen berufe er sich „auf Toleranz und Rücksichtnahme“, empört sich „Bild“. In den nächsten Wochen erhalte Liebich eine Ladung zum Strafantritt, die er in einer Justizvollzugsanstalt für Männer absitzen müsse.

Der Irrwitz dieser Ideologie

Da “Bild“ hier letztlich nur das ausdrückt, was das woke Transgendermilieu am Fall Liebich anprangert – dass dieser quasi nur eine Fake-Transe ist –,  zeigt sich an diesem Beispiel die ganze Verlogenheit des “Selbstbestimmungs”-Wahns. Denn im Fall eines Rechtsextremen darf plötzlich natürlich das angezweifelt werden, was bei anderen Transpersonen ebenso fragwürdig ist, dort aber nicht ausgesprochen werden darf.  Natürlich trifft es mit allergrößter Wahrscheinlichkeit  zu, dass Liebich seinen vermeintlichen Geschlechtswechsel nur vollzog, um dem Männerknast zu entgehen, Doch während dies hier offen angeprangert werden darf, liest man solche Enthüllungen bei Linken und anderen, die dies aus den gleichen Gründen tun, nie. Wenn Männer sich per Sprechakt zur Frau erklären und dann darauf bestehen, ihre Strafe im Frauengefängnis abzusetzen, spart man sich solche deutlichen Entlarvungen wie beim „Rechtsextremisten“ Liebich – auch bei „Bild“. Auch Nicht-Kriminelle, die behaupten, Frauen zu sein, um ihrem Fetisch zu frönen, werden nicht als das benannt, was sie sind. Solches „Misgendern“ oder „Deadnaming“ fällt laut Selbstbestimmungsgesetz unter das „Offenbarungsverbot“ und kann mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Dies scheint man hier bei „Bild“ jedoch nicht zu fürchten, eben so wenig wie den Vorwurf der “Transphobie” zu sein. Aus gutem Grund: Selbst wenn Liebich sich entschließen sollte, dagegen vorzugehen, wird sich niemand darüber echauffieren, dass ein „Rechtsextremist“ misgendert wurde.

Hier zeigt sich der ganze Irrwitz dieser Ideologie: Jeder weiß, dass es sich bei den Geschlechtsänderungen – bis auf eine verschwindend geringe Zahl von Fällen – um Lügen handelt; doch nur bei geächteten Rechten oder politisch Ausgegrenzten darf das Kind beim Namen genannt werden. Bei allen anderen hingegen achtet man peinlich genau darauf, diesen Unsinn mitzumachen und auf die Rechte der angeblichen „Transmenschen“ zu pochen.

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