Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Der fehlende Virus-Beweis vor dem Schweizer Bundesgericht

Auf diesem Blog ist schon eine ganze Reihe Artikel über die fehlenden wissenschaftlichen Nachweise der Existenz krankmachender Viren erschienen, insbesondere auch des sogenannten Corona-Virus.1 Nun hat sich meines Wissens zum ersten Mal ein Gericht damit befassen müssen. Über 10.000 Schweizer Bürger haben vor dem Schweizer Bundesgericht wegen der durch den Bundesrat widerrechtlich erlassenen freiheitsbeschränkenden Corona-Maßnahmen eine Staatshaftungsklage erhoben. Darin machen sie u.a. mit ausführlicher Begründung auch fehlende Beweise für die Existenz des angeblich pathogenen Virus „SARS-Cov-2“ geltend. Schon damit sei das Epidemiengesetz als rechtliche Grundlage aller staatlichen Maßnahmen gar nicht anwendbar.

Die Kläger- vertreten durch Rechtsanwalt Dr. Gerald Brei, Zürich – fordern vom Schweizer Staat einen symbolischen Schadenersatz von je einem Schweizer Franken und zudem zur Genugtuung die gerichtliche Feststellung, dass die durch den Bundesrat (und mittelbar die Bundesbehörden) erlassenen Corona-Maßnahmen rechtswidrig gewesen seien, weil ohne konkreten Nachweis einer außerordentlichen oder

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