von Uli Weber
Vorwort: Man schreibt heute sämtliche Klimaveränderungen dem CO2-Ausstoß unserer industriellen Kultur durch die Nutzung fossiler Energierohstoffe zu und macht inzwischen nicht einmal mehr vor dem Wetter halt. Aber nicht das Wetter ist klimaabhängig, sondern das Wetter definiert überhaupt erst durch seinen 30-jährigen regionalen Durchschnitt dieses regionale Klima. Genauso, wie viele Wege nach Rom führen, so kann man auch das CO2-Klimaparadigma aus ganz unterschiedlichen Richtungen angreifen. Während mein hemisphärisches Konvektionsmodell ganz ohne den ominösen „natürlichen atmosphärischen Treibhauseffekt“ auskommt, kann man vorgebliche CO2-Effekte auch ganz für sich allein widerlegen, indem man sie einfach als „wahr“ annimmt, sie auf der Basis gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse weiterentwickelt, und sie am Ende zu einem inhärenten Widerspruch („wahr=falsch“) führt. Hier folgt jetzt ein solcher Widerspruchsbeweis („wahr=falsch“) gegen das verfassungsgerichtlich festgestellte nationale CO2-Budget von kumulativ 6,7 Gigatonnen für den Zeitraum 2020 bis 2030. Denn, wie nachfolgend nachgewiesen werden wird, ist das globale CO2-Budget fortlaufend erneuerbar und Deutschlands 2%-iger Anteil daran beträgt immerhin gut eine Gigatonne pro Jahr.
Physik ist eigentlich eine ganz simple Wissenschaft; mein alter Physiklehrer pflegte oft zu sagen, man benötige nur einen Zettel, einen Bleistift – und seinen Kopf:
- Bei einem behaupteten physikalischen Zusammenhang lässt sich bereits aus den direkt beteiligten physikalischen Größen deren qualitative Abhängigkeit herleiten.
- Die experimentelle Überprüfung des behaupteten physikalischen Zusammenhangs führt entweder zu einem reproduzierbaren quantitativen Ergebnis – oder wenn nicht, dann ist hier schon mal Schluss.
- Eine Überprüfung von Zusammenhang und Ergebnis im Rahmen der gesicherten Physik führt dann entweder zur Widerspruchsfreiheit– oder erfordert einen Neustart.
In der sogenannten Klimawissenschaft ist das aber alles ganz anders, denn deren Beweisführung bleibt üblicherweise bei [A] stecken, wird mit klima-missionarischem Eifer medial verbreitet und versagt dann bereits bei [B]. Nehmen wir als Beispiel mal das sogenannte Klimaurteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021, das unter Punkt 19 auf einer annähernd linearen Beziehung zwischen der Gesamtmenge an emittierten klimawirksamen Treibhausgasen und dem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur aufbaut, Zitat mit Hervorhebungen:
„Bis zu welcher Höhe und mit welcher Geschwindigkeit die Temperatur weiter ansteigt, hängt vom Anteil der Treibhausgase in der Atmosphäre und damit maßgeblich vom Umfang der anthropogen emittierten Treibhausgase ab, insbesondere vom CO2-Ausstoß (IPCC, a.a.O., S. 17 f., 26). Denn zwischen der Gesamtmenge an emittierten klimawirksamen Treibhausgasen und dem Anstieg der mittleren Oberflächentemperatur besteht eine annähernd lineare Beziehung (SRU, Demokratisch regieren in ökologischen Grenzen ‒ Zur Legitimation von Umweltpolitik, Sondergutachten, 2019, S. 36).“
Damit stellt sich das Bundesverfassungsgericht gegen den Vatikan der Klimareligion, den sogenannten „Weltklimarat“ (IPCC). Denn in dessen TAR Full Report Kapitel 6 “Radiative Forcing of Climate Change” gibt der IPCC in Tabelle 6.2 auf Seite 358 Formeln für den vorgeblichen Strahlungsantrieb ∆F [Wm−2] von sogenannten Klimagasen an; für das „Radiative Forcing“ von Kohlenstoffdioxid (CO2) ergibt sich folgende logarithmische Funktion:
∆F = α ln(C/C0) mit α=5.35 (IPCC TAR Kapitel 6 Tabelle 6.2 auf Seite 358)
Unter III. heißt es im Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 24. März 2021 dann weiter, Zitat:
„Der durch Menschen verursachte Klimawandel lässt sich nach derzeitigem Stand nur durch die Reduktion von CO2-Emissionen maßgeblich aufhalten.“ (Rn 31)
Und in (2) Subsumtion wird unter (a) ein „ab 2020 verbleibendes konkretes nationales CO2-Restbudget 6,7 Gigatonnen“ (Rn. 231) angegeben, das „durch die in § 4 Abs. 1 Satz 3 KSG in Verbindung mit Anlage 2 zugelassenen CO2-Mengen bis 2030 bereits weitgehend aufgezehrt“ würde. Aber selbst dann, wenn man an einen menschengemachten Klimawandel durch die Nutzung fossiler Energien glaubt, sollte man sich nicht gleich verfassungsjuristisch ins physikalische Bockshorn jagen lassen. Denn es schadet vom wissenschaftlichen Standpunkt her sicherlich nicht, die vorgeblichen Zusammenhänge einmal näher zu betrachten und mit zusätzlichen Fakten abzugleichen:
Die Klimawirksamkeit von CO2 wird üblicherweise als „Klimasensitivität“ in Grad pro Verdoppelung angegeben. Das IPCC gibt dafür eine Spanne von 1,5 bis 4,5 [°/2xCO2] an. Der ursprüngliche vorindustrielle atmosphärische CO2-Gehalt soll 280 ppm betragen haben. Bis zum Jahre 2015 hatte der Mensch aus der Nutzung fossiler Energieträger etwa 1.400 Gt CO2 zusätzlich in die Atmosphäre eingebracht (Quelle) und damit den CO2-Gehalt der Atmosphäre auf 400 ppm erhöht:
Abbildung 1: „Erwärmung versus kumulative CO2-Emissionen – Quelle: IPCC Synthesebericht (2014)
Der dortige Text zu dieser Abbildung, Zitat: „Zusammenhang von kumulativen CO2-Emissionen und globaler Erwärmung. Die Zahlen an den „Blasen“ geben die in den verschiedenen Szenarien erreichte CO2-Konzentration in der Atmosphäre an. Die auf der vertikalen Achse angegebene Temperatur gilt zu dem Zeitpunkt, an dem die auf der horizontalen Achse angegebene Emissionsmenge erreicht wird. Das heißt: die noch folgende weitere Erwärmung allein aufgrund der thermischen Trägheit im System ist hier noch nicht einkalkuliert.“
Die Aussagen über das verbleibende globale CO2-Budget basieren offenbar auf dem Blasenwert aus der obigen IPCC-Grafik mit:
480-530 ppm ≅ 3.000 Gt CO2 ≅ ΔT 1,75-2,0 °C
Vergleichen wir diese Werte einmal mit den vorstehend aufgeführten zusätzlichen Fakten:
Der vorindustrielle CO2–Gehalt in unserer Atmosphäre soll 280 ppm oder 0,028% betragen haben. Im 20. Jahrhundert ist dann einiges dazugekommen, wobei der stärkste Anstieg auf den Zeitraum 1965-1980 fällt:
Abbildung 2: Der globale industrielle CO2-Ausstoß im 20. Jahrhundert aus diversen Quellen
Grafik aus: Klimahysterie ist keine Lösung (SW-Ausgabe)
Fassen wir mal zusammen:
Zwischen 1900 und 1948 stieg der globale industrielle CO2-Ausstoß von ca. 2 auf 5 Gt.
Zwischen 1948 und 1965 stieg der globale industrielle CO2-Ausstoß von ca. 5 auf 10 Gt.
Zwischen 1965 und 1980 stieg der globale industrielle CO2-Ausstoß von ca. 10 auf 20 Gt.
Und zwischen 1980 und 2002 stieg der globale industrielle CO2-Ausstoß von ca. 20 auf 25 Gt.
Zum Stand 2023 betrug der globale industrielle CO2-Ausstoß etwa 37,8 Gigatonnen. Die CO2-Klimapanik begann Anfang der 1980-er Jahre mit dem Ende der medial verbreiteten „neuen Eiszeit“-Panik aus den 1970-er Jahren. Denn mit dem vorgeblichen Klimakatastrophen-Auslöser CO2 war der Politik plötzlich der Schlüssel in die Hände gefallen, um den Mehrwehrt der westlichen industriellen Entwicklung sowie das Leben selbst besteuern zu können. Und da die MINT-Fächer die natürlichen Feinde der Schlafschafe sind, ist auch nicht damit zu rechnen, dass der grundlegende Systemfehler der anthropogenen Klimakatastrophe jemals verstanden wird. Denn die Grundrechenarten und der Dreisatz stellen sich dem Verständnis eines MINT-fernen Schlafschafs unüberwindbar in den Weg:
Für den Zeitraum zwischen 1900 und 2015 summiert sich der anthropogene CO2-Eintrag auf insgesamt etwa 1.400 Gigatonnen (Gt) und hatte zu einer Erhöhung des atmosphärischen CO2-Gehaltes um 0,012% auf 0,040% oder 400 ppm geführt. Zwischen dem anthropogenen CO2-Ausstoß und dem atmosphärischen CO2-Gehalt ergibt sich also folgender Zusammenhang:
(1) X Gt CO2 ≅ 280 ppm mit X = „natürliche“ atmosphärische CO2-Menge [Gt CO2]
(2) X Gt CO2 + 1.400 Gt CO2 ≅ 400 ppm
(3) = (2) – (1) 1.400 Gt CO2 ≅ 120 ppm
Die ursprüngliche atmosphärische CO2-Gesamtmenge „X [Gt CO2]“ ergibt sich dann aus den Zeilen (1) und (3) mit einem einfachen Dreisatz zu:
X Gt CO2 = 280 ppm x 1.400 Gt CO2 / 120 ppm = 3.200 Gt CO2
Wir können aus dem IPCC-Blasenwert mit (480-530 ppm ≅ 3.000 Gt CO2 ≅ 1,75-2,0 ΔT °C) einmal ganz vorsichtig eine mittlere CO2-Konzentration von 510 ppm für einen maximalen anthropogenen Temperaturanstieg unter 2 Grad entnehmen. Diese 510 ppm entsprechen dann knapp 6.000 Gt CO2. Abzüglich der natürlichen atmosphärischen CO2-Menge ergibt sich daraus also ein ursprüngliches globales Emissionsbudget von 2.800 Gt CO2 für eine Temperaturerhöhung unter 2 Grad, das sogar noch um 200 GT CO2 kleiner ist, als im IPCC-Bubble angegeben wird. Von diesem ursprünglich verfügbaren globalen CO2-Budget von 2.800 Gt CO2 wären bereits 1.400 Gt CO2 „verbraucht“. Dieser Wert stimmt übrigens auch recht gut mit den Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung überein, nach denen sich die Konzentration von CO2 seit Beginn der Industrialisierung um ca. 40 Prozent erhöht haben soll.
Nach der hier durchgeführten Abschätzung würde eine Erhöhung des vorindustriellen atmosphärischen CO2-Gehaltes auf 510 ppm also weitere 1.400 Gt CO2 (=2.800 Gt CO2– 1.400 Gt CO2) erfordern, um nach der oben abgebildeten IPCC-Grafik schließlich eine atmosphärische Temperaturerhöhung von insgesamt etwa 1,75-2,0 °C auszulösen. Bei einem weltweiten jährlichen CO2-Ausstoß von konstant 30 Gigatonnen würde es ab dem Jahre 2015 dann noch etwa 45 Jahre bis zu einem angeblich anthropogen verursachten Temperaturanstieg von insgesamt knapp 2 Grad Celsius dauern, also etwa bis zum Jahr 2060.
Die Aussage über eine kumulative Wirkung von CO2 zur Bemessung des verfügbaren CO2-Budgets in dem zitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichtes ist aber nur insoweit korrekt, wie sich dieses CO2 auch noch in der Atmosphäre befindet. Und da widersprechen sich die geehrten Gelehrten doch sehr heftig, denn danach reicht die „atmosphärische Lebenserwartung“ von CO2 von Jahren bis zu Jahrhunderten. Allerdings hatte es mit den Atomwaffenversuchen der 1960-er Jahre einen Großversuch für die „atmosphärische Lebenserwartung“ von CO2 gegeben. Bei diesen Atomwaffenversuchen war nämlich das radioaktive C14-Isotop vermehrt erzeugt worden und dessen „atmosphärische Lebensdauer“ gemessen worden:
Abbildung 3: Atmosphärisches 14CO2 in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts
Quelle Wikipedia – Autor Hokanomono – gemeinfrei
Übersetzung der Erklärung: „Die Abbildung zeigt das 14C/12C-Verhältnis relativ zum natürlichen CO2-Gehalt in der Atmosphäre als Funktion der Zeit in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Das Diagramm wurde mit gnuplot aus atmosphärischen Radiokarbondaten in Wellington, Neuseeland (1954 n. Chr. bis 1993 n. Chr.) und am Vermuntsee, Österreich (1959 n. Chr. bis 1983 n. Chr.) erstellt. Die SVG-Datei von gnuplot wurde manuell verbessert. Die Datenquellen liefern die Daten als D14C. Für das Diagramm wurde der absolute prozentuale moderne Wert unter der Annahme berechnet, dass jede Messung im selben Jahr wie die jeweilige Probenahme durchgeführt wurde.“
Nun haben Isotope üblicherweise dieselben chemischen Eigenschaften wie das Normalelement, nur bei der Physik wird es etwas komplizierter. Wenn wir jetzt einmal den Peak vom 10. Oktober 1963 und seinen Abfall über die Folgejahre betrachten, dann sind 80% des erzeugten C14-Isotops bereits innerhalb von etwa 20 Jahren aus der Atmosphäre verschwunden. Damit wären wir bereits deutlich unter der üblicherweise angesetzten Abklingschwelle von [1/e] entsprechend etwa 37%. Wir dürften daher für die „atmosphärische Lebenserwartung“ von anthropogenem CO2 mit vorsichtigen 50 Jahren bei einer CO2-Restmenge kleiner 2% gar nicht mal so falsch liegen und stellen erstaunt fest:
Huch, das globale CO2-Budget ist ja gar nicht kumulativ, sondern fortlaufend „erneuerbar“!
Denn mit dieser „atmosphärischen Lebenserwartung“ von etwa 50 Jahren für das anthropogene CO2 in unserer Atmosphäre beträgt das fortlaufende globale CO2-Budget für den anthropogenen CO2-Ausstoß etwa:
2.800 Gigatonnen CO2 pro 50 Jahre: 2.800 Gt CO2 / 50 Jahre = 56 Gt / Jahr
Bei einem aktuellen anthropogenen CO2-Ausstoß von deutlich unter 40 Gigatonnen pro Jahr ist also mit jährlich 56 Gt für die wirtschaftliche Entwicklung der 3. Welt auch noch jede Menge Luft nach oben, ohne das ominöse 2-Grad Ziel überhaupt anzurühren. Von einem überlebenswichtigen Zwang zu Null-CO2-Emmissionen ab 2050 kann also selbst dann keine Rede sein, wenn man tatsächlich an einen menschengemachten Klimawandel durch CO2-Emmissionen glauben möchte.
Ein nachprüfbar berechnetes globales CO2-Budget von jährlich bis zu 56 Gigatonnen CO2 kann also die klimareligiös befürchtete menschengemachte Klimaerwärmung ohne die angestrebte Dekarbonisierung der Welt dauerhaft unter 2 Grad halten – selbst wenn man denn dem Wahn von der anthropogenen CO2–Katastrophe voll verfallen wäre. Die Dekarbonisierung der Welt bis zum Jahr 2100 erweist sich damit zum wiederholten Male als eine völlig unnötige, von Klimaaberglauben getriebene Selbstkasteiung der Menschheit. Und mit dieser menschenfeindlichen Agenda wollen die grünen Klihmer jetzt zielgerichtet unsere kohlenstoff-basierte industrielle Lebensgrundlage zerstören und unseren daraus resultierenden Lebensstandard vernichten.
Also vorwärts in die Vergangenheit, ihr CO2-Klimaschafe – wir sehen uns dann im Mittelalter!
PS: Deutschlands 2%-iger Anteil an diesem erneuerbaren globalen CO2-Budget von jährlich 56 Gigatonnen beträgt also fortlaufend gut 1 Gigatonne pro Jahr. Aber was soll’s, in einem hunderttausende Kilometer von der Bonner Republik entfernen Land, in dem nach der Wahl eines neuen Parlaments noch schnell mal das „geschäftsführende“ über eine Verfassungsänderung abstimmt, sollte es auch kein großes Problem sein, den 2. Hauptsatz der Thermodynamik mal eben per Gerichtsurteil an den menschengemachten CO2-Klimaaberglauben anzupassen…
Der Beitrag Der Galilei-Prozess steht am Ende des Mittelalters – die Klima-Justiz heute dagegen ganz am Anfang! erschien zuerst auf EIKE – Europäisches Institut für Klima & Energie.