Horst D. Deckert

Der Grüne Bückling Habeck vor mittelalterlichen Scharia-Scheichs (VIDEO)

Von ELMAR FORSTER

Wir erinnern uns an die beschämenden Bilder: Kurz vor Frühlingsbeginn reiste der Grüne-deutsche Wirtschaftsminister Robert Habeck ausgerechnet in das mittelalterliche Scheichtum Katar, um unterwürfig wie ein Hund, im „protzigen Diwan des autokratisch herrschenden Emirs Tamim bin Hamad Al Thani (41), mit dem Monarchen dort hinter verschlossenen Türen“ (Bild) über Flüssiggas zu verhandeln. Habeck schwärmte: „Großartigerweise wurde fest vereinbart, eine langfristige Energiepartnerschaft, eine Kooperation einzugehen.“

Die Bilder sprechen für sich: Etwa wie ein hündisch ergebener Habeck zu einem Gespräch mit dem Minister für Handel und Industrie von Katar „geführt“ (Bild) wird. (UM berichtete: „Links-Grüner deutscher Außenminister: Unterwürfiger Kotau bei mittelalterlichen Terror-Unterstützer-Scheichs“)

Robert Habeck wird zu einem Gespräch mit dem Minister für Handel und Industrie von Katar geführt

2 Wochen vor Fußball-WM: „Homosexuelle sind geisteskrank“

Bild war damals schon empört: „Ausgerechnet in Katar“. – Jetzt, knapp 8 Monate später ist Bild erneut entsetzt über „unfassbare Skandal-Aussagen von Katars WM-Botschafter“. Geradezu „menschenfeindlich“ wäre seine Botschaft gewesen, welche dieser während eines ZDF-Interviews vom Besten gab: Homosexualität als „geistiger Schaden“ – Schwulsein als „haram“, also eine Sünde.

Der frühere Nationalspieler legte auch noch im „heute journal“ drauf los: „Viele Dinge werden ins Land kommen. Lass uns über Schwule reden. Das Wichtigste ist doch: Jeder wird akzeptieren, dass sie hierher kommen. Aber sie werden unsere Regeln akzeptieren müssen.“ (Bild) Dann war es aber schon schnell aus mit der Toleranz: Laut eigenen Angaben von Salam hätte er „vor allem Probleme damit, wenn Kinder Schwule sähen. Denn diese würden dann etwas lernen, was nicht gut sei.“  Anschließend fiel die Aussage, mit der er Homosexuelle als geisteskrank bezeichnete.

Gut-Menschen-Empörungs-Geheuchle

Ist doch allseits bekannt: Dass Homosexualität im islamistischen Katar verboten ist und  nach geltender Scharia-Gesetzgebung mit bis zu sieben Jahren Kerker und Peitschenhieben bestraft wird.

Unendliche Liste von Menschenrechtsverletzungen 

Das weiß natürlich auch Habeck. Laut Bericht „Freedom in the world“ wird die Situation in Katar als „nicht frei“ eingestuft (7/40 Punkte bei den politischen Rechten und 18/60 Punkte bei den Freiheitsrechten, also insgesamt 25/100 Punkte).

Ausbeutung von Arbeitssklaven – Zwangsprostitution

87 Prozent der Bevölkerung von Katar sind Ausländer, ein großer Teil davon sind Niedriglohnmigranten, welche diskriminiert, ausgebeutet und missbraucht werden. Besonders weibliche Hausangestellte unterliegen einem hohen Risiko von sexueller Ausbeutung bis hin zur Zwangsprostitution. Besonders skandalös: Sklavenhalterische Arbeitsbedingungen waren gerade während der WM-Bauten üblich: Abnahme der Pässe, monatelang keine Lohnzahlungen, viele Arbeits-Todesfälle. (The Guardian)

Katastrophale Lage der Frauenrechte

 

Hier der Link zur Auspeitschung einer Frau in Indonesien

Nach wie vor werden Frauen im Alltag benachteiligt, sie erhalten nicht genügend Schutz bei häuslicher Gewalt, Ehescheidungen sind erschwert.

Geradezu erschreckend die Rechtslage bei Vergewaltigung. 2016 machte ein Fall Furore: Eine 22-jährige niederländische Touristin hatte der Polizei von Katar ihre Vergewaltigung gemeldet. Deren mutmaßlicher Vergewaltiger, ein syrischer Staatsbürger, behauptete, der Sex wäre einvernehmlich gewesen. Daraufhin wurde Frau des außerehelichen Geschlechtsverkehrs für schuldig befunden, kam für drei Monate in Haft und musste eine Geldstrafe in Höhe von 3000 Riyal (ca. 800.-EUR) zahlen. ( Guardian) Ihr mutmaßlicher Vergewaltiger erhielt eine drakonische Strafe von 100 Peitschenhieben wegen außerehelichen Geschlechtsverkehrs und 40 Peitschenhieben wegen Alkoholkonsums als Moslem. Danach wurde er abgeschoben.

Mittelalterliches Scharia-Gesetz

Immerhin werden in Katar nur Muslime mit Auspeitschungen bestraft, der Konsum von Alkohol ist allen Muslimen verboten, außerehelicher Geschlechtsverkehr wird mit bis zu sieben Jahren Gefängnis bestraft. Die Geburt eines unehelichen Kindes führt im Durchschnitt zu einer 12-monatigen Gefängnisstrafe.

Weder häusliche Gewalt noch Vergewaltigung sind n der Ehe unter Strafe gestellt. Für Vergewaltiger gilt offiziell die Todesstrafe oder lebenslange Haft, allerdings: Vergewaltigung in der Ehe wird nicht ausdrücklich erwähnt.

Katarische Frauen stehen immer noch unter einem männlichen Vormund. Ein Ehemann kann vor Gericht seine Frau wegen „Ungehorsamkeit“ verklagen, etwa wenn sie verreist, oder ohne „legitimen“ Grund das Ehehaus verlässt oder den Sex verweigert. Dies kann sogar zum Verlust der finanziellen Unterstützung durch ihren Ehemann führen . Bei Gerichtsverfahren obliegt dem Mann das Recht über Familienangelegenheiten zu entscheiden, welches als gottgegeben angesehen wird.

Ein Mann kann mit bis zu vier Frauen verheiratet sein.

Bürgerrechte und politische Freiheiten

Das Recht auf freien Meinungseinschränkung  in Katar ist eingeschränkt: Es gibt nach wie vor das Verbrechen der Blasphemie.

Nach wie vor ist Homosexualität verboten: Und zwar mit einer Strafe von bis zu sieben Jahren Gefängnis, für Muslime ist sogar (theoretisch) die Todesstrafe noch vorgesehen. Auch das Eintreten für  LGBT-Rechte ist verboten. Das Internet wird zensiert (pornografische Darstellungen, islamkritische Inhalte, Ratschläge zur sexuellen Gesundheit, und alle LGBT-Inhalte)

(Ein guter Überblick mit Originalquellen zur Menschenrechtslage in Katar hier)

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