Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Der Oberste Gerichtshof kippt den „Covid-Pass“ für den Zugang zu Bars, Restaurants und Nachtclubs in Andalusien

Die andalusische Regierung hatte gehofft, mit einem COVID-Pass den Zugang zu Hotels, Nachtlokalen und Nachtclubs in ganz Andalusien kontrollieren zu können. Der Oberste Gerichtshof hat diesen Antrag nun abgelehnt. Das Gericht ist der Ansicht, dass die vorgeschlagene Maßnahme „die Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht besteht“ und dass sie ein „Rechtfertigungsdefizit“ aufweist.

Dies bedeutet im Wesentlichen, dass in Andalusien niemand mehr einen Impfpass oder einen negativen PCR-Test vorweisen muss, der innerhalb der letzten 72 Stunden durchgeführt wurde, um Nachtclubs, Restaurants und Bars zu betreten. Die Regierung von Moreno Bonilla hatte diese Maßnahmen beantragt, aber der Oberste Gerichtshof hat beschlossen, den Antrag zu verwerfen.

Die Entscheidung wurde mit zwei Hauptargumenten begründet. Das erste ist, dass die Maßnahme nicht ausreichend begründet ist. Um die Maßnahme zu rechtfertigen, müsste die andalusische Regierung nachweisen, „dass die so genannte fünfte Welle gerade in Nachtlokalen ihren Ursprung hat“.

Das zweite Argument bezieht sich auf die Verhältnismäßigkeit. Die Maßnahme solle „in einem großen Gebiet und in sehr unterschiedlichen Situationen“ angewendet werden. Dies bedeutete, dass die Maßnahme in ganz Andalusien angewendet werden sollte und die lokale Coronavirus-Situation in den einzelnen Gebieten nicht berücksichtigt wurde. Die Maßnahme hat die Verhältnismäßigkeitsprüfung nicht bestanden.

Im Falle ihrer Anwendung hätte die Maßnahme das Gastgewerbe getroffen, ohne dass jemals nachgewiesen worden wäre, dass die Hauptquelle der Coronavirus-Infektionen aus diesem Sektor stammt.

Wie 20 Minuten berichtet, „argumentiert das Gericht schließlich, dass es nicht möglich ist, die Grundrechte der Bürger durch eine Präventivmaßnahme wie den ‚Covid-Pass‘ einzuschränken: ‚Es handelt sich nicht um eine Maßnahme, die punktuell unerlässlich ist, um die öffentliche Gesundheit zu schützen (…), sondern um eine Präventivmaßnahme, bei der bloße Erwägungen der Vorsicht oder der Vorsorge für die Einschränkung der Grundrechte nicht ausreichen‘, argumentiert der Oberste Gerichtshof.“

Der Beitrag Der Oberste Gerichtshof kippt den „Covid-Pass“ für den Zugang zu Bars, Restaurants und Nachtclubs in Andalusien erschien zuerst auf uncut-news.ch.

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