Immer unverschämter greift auch der Staat mit seiner Wirtschafts- und Fiskalpolitik auf das Geld seiner Bürger zu. Und handelt dabei oft im Interesse internationaler Eliten und Konzerne. Diese Absichten sind nicht neu. Ein historischer Rückblick.
Gieriger Staat: Hungrig nach des Bürgers Hab & Gut
In den letzten Jahrzehnten verstand man es eher als eine Eigenart sozialistischer und kommunistischer Regime, andere enteignen zu wollen. Wie man das Geld und Eigentum anderen entreißt, ob nun mit Gewalt, “sanftem” Zwang oder als “freiwillige” Abgabe, ist dabei nebensächlich. Die Idee, (fremdes) Eigentum und Vermögen “umverteilen” zu wollen, beschränkt sich bei Weitem nicht auf linke Ideologie.
Schon immer wollten der Staat und die Herrschenden Zugriff auf das Vermögen ihrer Untertanen und Bürger. Und sie bekamen es auch, auf mannigfaltigen Wegen. Unterschiedlichste Abgaben und Steuern zeugen vom Einfallsreichtum, wie Geld in das Staatssäckel gespült werden kann.
Steuern und Steuererhöhungen
Die Belastung mit direkten und indirekten Steuern unterschied sich dabei stark. War es im Mittelalter der Zehent, lag im deutschen Kaiserreich ab 1893 der Einkommenssteuersatz bei 0,62 Prozent für Jahreseinkommen von 900 bis 1050 Mark. Selbst bei Einkommen über 10.000 Mark betrug die Quote nur vier Prozent. Bis zum Ende der Monarchie nach dem Ersten Weltkrieg stieg der durchschnittliche Arbeiterlohn in knapp 30 Jahren von nur 700 auf 1.700 Mark. Zwar gab es Vermögens-, Gewerbe- und Erbschaftssteuern und Teuerungen.
Aber erst in der Weimarer Republik entglitt die Lage: 1919/20 stieg das Einkommen auf 2.000 Mark im Schnitt. Dafür bot man Facharbeiter und Mittelstand kräftig zur Kasse: Ab 1.500 Mark waren 10 Prozent Einkommenssteuer fällig. Der Spitzenwert betrug 60 Prozent. Selbst Freibeträge für Ehepartner und Kinder konnten nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Einkommenssteuer nun die wichtigste staatliche Einnahmequelle wurde. Daran hat sich bis heute nichts geändert.
Es ist eine schleichende Enteignung des arbeitenden Volkes. Aber es gibt auch andere Wege für den Staat, um an Geld und Eigentum seiner Bürger zu kommen – auch mittels offener Enteignung.
Schutz des Eigentums und Enteignung
Seit jeher kennt man in der Geschichte die Beschränkung des Eigentums. Schon im römischen Recht war diese seit der 12-Tafel-Gesetzgebung möglich, wenn sie im öffentlichen Interesse stand. Eine Enteignung hingegen war nicht vorgesehen, aus Achtung vor der Privatsphäre. Selbst später in der Kaiserzeit gab es offiziell keine Enteignungen – man bezeichnete sie euphemistisch als Zwangsverkauf – enteignete also nur gegen Entschädigung. Dies blieb auch im Mittelalter und bis in die heutige Zeit so, zumindest zumeist.
Gemeinhin gilt die Unverletzlichkeit des Eigentums als hohes Gut. Allerdings kann dieser Grundsatz bei zwingenden Gründen verletzt werden. Schon die französische Erklärung der Menschenrechte von 1789 sah dafür jedoch vor, dass es zwingende Gründe im Sinne des Gemeinwohls geben muss; dass es eines gesetzmäßigen Verfahrens bedarf und dass das Eigentum nur gegen eine von Gerichten überprüfte und angemessene Entschädigung entzogen werden darf. Diese Grundsätze sind auch heute in den meisten Rechtsordnungen verankert.
Sozialisierungen und Vermögenseinziehungen
Doch es gab auch immer schon andere Mittel und Wege, um an Geld zu kommen. Etwa die Achterklärung oder Proskription. Damit schaffte es schon Sulla (ca. 138. v. Chr. – 78 v. Chr.) in der Spätphase der römischen Republik einerseits seine politischen Gegner zu liquidieren und zugleich die Kassen zu füllen bzw. sich und seine Mitstreiter zu bereichern, indem das Vermögen der ermordeten Feinde eingezogen wurde. Dies erwies sich auch im Mittelalter und erst recht später als probates Mittel der Bereicherung.
Oft wurde es anders genannt – und war doch alter Wein in neuen Schläuchen. Seien es nun die Enteignungen und Vermögenseinziehungen während der Französischen Revolution, Arisierungen oder die Sozialisierungen im Kommunismus: Der Staat blieb hungrig auf das Vermögen seiner Untertanen. Spätestens im zunehmend ideologisierten 20. Jahrhundert wurde oftmals von den “Grundsätzen der Enteignung” nicht mehr viel Gebrauch gemacht.
Volk zahlt, Bonzen feiern
In Russland ab 1917 und spätestens ab 1945 in den in sowjetisches Einflussgebiet fallenden Ländern fanden großzügige Vermögensumverteilungen statt. Dies allerdings nicht wie angepriesen von oben nach unten. Die Neubauern mussten ihr erhaltenes Land sehr bald im Zuge der Zwangskollektivierungen wieder abgeben – oder sie verschwanden, wie die Vorbesitzer, die als Angehörige der feindlichen Klasse für vogelfrei erklärt wurden. Vielmehr geschahen die Umschichtungen gewaltiger Vermögenswerte nach oben.
Propagandistisch war es zwar von den Ausbeutern zu den Ausgebeuteten, der Klasse der Bauern und Werktätigen übergegangen, aber deren Lebenssituation änderte bzw. verbesserte sich kaum, vielmehr war das Gegenteil der Fall. Einzig die neuen Machthaber profitierten massiv. Man denke etwa an die DDR-Bonzensiedlung Wandlitz, in der es sich die Nomenklatura vom Volk abgeschottet gut gehen ließ und wo Mangelwirtschaft oder Bückware ein Fremdwort waren.
Rumänische Zustände
Ein extremes Beispiel ist dabei die ehemalige sozialistische Volksrepublik unter Nicolae Ceaușescu, der das Land systematisch zugrunde richtete. Sein Volk ließ er für den Sozialismus frieren und hungern. Sie mussten im 12 bis 14 Grad kalten Kabuff hausen, Läden waren leer, Strom und Benzin und fast alles andere war rationiert. Er selbst lebte mit seiner Frau Elena und seiner Entourage völlig schamlos in Saus und Braus. “Sie werden nichts mehr besitzen, aber glücklich sein”, verspricht heute das Weltwirtschaftsforum (WEF). Zumindest der erste Teil traf auf die Rumänen zu.
Und das wenige, was sie noch hatten, wurde ihnen auch genommen. Angetan von der nordkoreanischen Chuche-Ideologie ging er in Rumänien ab den 70er-Jahren an ein Erneuerungsprogramm, das sprichwörtlich keinen Stein auf dem anderen ließ. Mit einem Systematisierungsprogramm wurden ganze Stadtteile abgerissen und Wohnblockviertel neu aufgebaut, wodurch historisch gewachsene Wohnstrukturen aufhörten zu existieren.
Ganz auf WEF-Linie
Auch vor der Landbevölkerung wurde nicht Halt gemacht. Denn das Programm zur Systematisierung der Dörfer sah die Vernichtung derselben vor und die Zwangsumsiedlung der Einwohner in agroindustrielle Zentren. In diesen ging es der Bevölkerung schlechter als zuvor, Wasserleitungen, Heizungen etc. funktionierten nicht und sie hatten auch noch ihr bisschen Land oder Garten eingebüßt, mit deren Hilfe sie zuvor ihre Versorgung noch hatten verbessern können.
Zwar kam es durch den Zerfall des Ostblocks und die Revolutionen – in Rumänien war diese durchaus blutig – zum Stopp dieser “Erneuerungsprogramme”. Sie erinnern jedoch fatal an die heute vom WEF propagierten Smart-Cities, in denen Eigentum ebenfalls verpönt und Überwachung großgeschrieben wird. Auch die derzeitigen massiven Teuerungen sind eine Form der Enteignung.
Der Staat greift durch indirekte Steuern den Bürgern massiv in die Taschen und kann seine Schulden abbauen, während die Bevölkerung nicht mehr weiß, wie sie ihren Lebensunterhalt bestreiten soll. Und wie immer profitieren die Eliten. Als Bundespräsident mit 25.356,70 Euro, als Kanzler mit 22.639,90 Euro oder als Minister mit 18.111,90 Euro im Monat spürt man die Folgen der eigenen Politik nicht so schnell, wie der Normalbürger, der die fürstlichen Bezüge mit seinem Steuergeld bezahlt.