Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Der Westen, der Süden und das Recht (II)

Nicaragua verklagt Deutschland wegen Unterstützung eines drohenden israelischen Genozids im Gazastreifen vor dem IGH in Den Haag: Der Globale Süden nimmt den Kampf gegen die doppelten Standards des Westens auf.

Nicaragua verklagt Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag für seine Unterstützung eines drohenden Genozids an der Bevölkerung im Gazastreifen durch Israel. Wie das höchste Gericht der Vereinten Nationen am vergangenen Freitag mitteilte, hat die Regierung in Managua eine entsprechende Klageschrift eingereicht und fordert den IGH zudem auf, einstweilige Maßnahmen gegen die Bundesrepublik zu verhängen. Im Mittelpunkt der Klage steht vor allem die deutsche Unterstützung für Israels Streitkräfte mit der Lieferung von Waffen und Munition im Wert von hunderten Millionen Euro. Zwar sei es vollkommen verständlich, dass Verbündete Israels wie Deutschland nach dem Massaker der Hamas vom 7. Oktober eine „angemessene Reaktion“ unterstützten, heißt es in der Klageschrift; das könne jedoch keine Ausrede für Verstöße gegen das internationale Recht sein. Nicaraguas Klage ist nach derjenigen Südafrikas gegen Israel ein weiteres Beispiel dafür, dass Staaten des Globalen Südens sich in ihrem Kampf gegen Übergriffe des Westens auf UN-Gerichte berufen; bislang fungierten diese meist als Instrumente des Westens gegen missliebige Länder des Südens.

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