Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Deutsche Bundesregierung bestätigt DNA in Impfungen. Geprüft werde vom Hersteller.

Auch, wenn der Umstand in den letzten Tagen von allen alternativen Medien aus allen Perspektiven beleuchtet wurde – dass nun die Bundesregierung zähneknirschend einige Vorwürfe zugeben muss, ist neu. Allerdings wäre das natürlich kein Problem, es gäbe keine Hinweise auf Nebenwirkungen.

Die deutsche Bundesregierung antwortete am 19. Dezember 2023 auf eine “Kleine Anfrage” der AfD-Fraktion. Diese stellte die Problematik der DNA-Verunreinigungen detailliert dar. Ebenso in der Anfrage enthalten ist die Beschreibung des technische Standards, um DNA aus den Gen-Impfungen zu entfernen. Dies dürfte beim Hersteller aber nicht sauber, nicht vollständig oder gar nicht gemacht werden, so die Befürchtungen von Experten und auch der AfD. Zudem wurde in der Anfrage aufgedeckt, dass bereits die EMA bemängelt habe, dass es Unzulänglichkeiten bei der Beseitigung dieser Fremd-DNA gibt.

Die Fragen:

  1. Warum wurden die Chargen der COVID-19-mRNA-Impfstoffe im Chargenprüfungsverfahren der OCABR nicht, um die Sicherheit der betreffenden Präparate und das Vertrauen in diese zu verbessern, abweichend von den Leitfäden des EDQM durch das PEI auf DNA-Kontaminationen untersucht und die Messung von Restmengen an DNA bei den amtlichen Arzneimittelkontrolllaboren wiederholt, obwohl ein Grenzwert festgelegt wurde und Defizite bei der Beseitigung von DNA Kontaminationen beim Herstellungsprozess aufgetreten waren (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
  2. Wer traf die Entscheidung, welche in den Leitfäden des EDQM veröffentlicht ist, die Chargen der COVID-19-mRNA-Impfstoffe im Chargenprüfungsverfahren der OCABR nicht auf DNA-Kontaminationen zu untersuchen und die Messung von Restmengen an DNA bei den amtlichen OMCLArzneimittelkontrolllaboren nicht zu wiederholen, und wie wurde diese
    Entscheidung wissenschaftlich bzw. pharmakologisch begründet (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
  3. Wurden nach der Veröffentlichung von Analyseergebnissen zu den Kontaminationen des COVID-19-Impfstoffs Comirnaty mit Restmengen an DNA durch Dr. Jürgen Otto Kirchner (siehe Antwort auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/9033) außerordentliche, von den Leitfäden des EDQM abweichende, Messungen von Restmengen an DNA durch das PEI oder ein anderes amtliches OMCL-Arzneimittelkontrolllabor durchgeführt, oder sind solche geplant?
  4. Wenn das PEI oder ein anderes amtliches OMCL-Arzneimittelkontrolllabor, entsprechend der Frage 3, bereits Messung von Restmengen an DNA durchgeführt hat, welche Prüf- bzw. Analyseergebnisse haben sich dabei ergeben (bitte in der Antwort die Restmenge an DNA [Nanogramm pro Dosis] für jede geprüfte Charge des geprüften Impfstoffs Comirnaty inklusive der jeweiligen Chargennummer angeben)?

Antwort zeigt: Vorwürfe berechtigt

Lesen Sie in Folge buchstabengetreu die Kurzantwort der Bundesregierung, die bestätigt: Es gibt DNA-Verunreinigungen und man hat selbst nichts geprüft, weil man sich auf den Hersteller verlässt.

19.12.2023, Gesundheit — Antwort — hib 957/2023
Keine unerwünschten Wirkungen durch DNA-Fragmente

Berlin: (hib/PK) Es gibt nach Angaben der Bundesregierung keine wissenschaftlichen Hinweise darauf, dass die in Anti-Corona-Impfstoffen enthaltenen DNA-Fragmente unerwünschte Wirkungen hervorrufen könnten. Jede Wirkstoffcharge des Covid-19 mRNA Impfstoffs werde vom Hersteller verpflichtend auf DNA-Restmengen untersucht. Die Ergebnisse seien Teil des Chargenfreigabeprotokolls, das geprüft werde, heißt es in der Antwort (20/9697) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/9412) der AfD-Fraktion.

In der vollständigen Antwort heißt es weiters:

Experimentelle Prüfungen von Impfstoffen durch die offiziellen Kontroll-Labore (Official Medicines Control Laboratory, OMCL) im Rahmen der Chargenprüfung umfassen die auf Grundlage der Bewertung der Impfstoffe im Zulassungsprozess als relevant identifizierten produktspezifischen Wirksamkeitsund Sicherheitsparameter. Daneben gehört die Prüfung der Herstellungsdokumentation (sogenanntes Lot Release Protocol, LRP) im Hinblick auf die Einhaltung aller in der Zulassung festgelegten kritischen Parameter und Grenzwerte (Spezifikationen) zum Prüfungsumfang im Rahmen der amtlichen Chargenfreigabe (Official Control Authority Batch Release, OCABR).

Jede Wirkstoffcharge des COVID-19 mRNA Impfstoffs wird vom Hersteller verpflichtend auf DNA- Restmengen untersucht und die Ergebnisse sind Teil des Chargenfreigabeprotokolls, das im Rahmen des OCABR geprüft wird. Der festgelegte Grenzwert für DNA-Restmengen beträgt 10 Nanogramm (ng) DNA/Dosis.

Alle bisher vorgelegten Ergebnisse für die DNA-Restmengen sowohl für die im Rahmen der Zulassung präsentierten Comirnaty-Chargen als auch für alle nach der Zulassung freigegebenen und anhand der Herstellerdokumentation auf diese Parameter geprüften Chargen liegen nach Auskunft des Paul-Ehrlich-Institutes (PEI) innerhalb des in der zentralisierten Zulassung festgelegten Grenzwertes von maximal 10 ng DNA/Dosis für die DNA-Restmenge.

Dass die Bevölkerung horrende Summen an Steuergeld dafür bezahlt, dass der Staat selbst entsprechende Prüfungen durchführt – er verfügt über alle notwendigen Einrichtungen und Labors – interessiert von den Herrschenden in Berlin offenbar momentan noch niemanden.

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