Horst D. Deckert

Deutsche Medienaufseher verschicken Mahnschreiben an unabhängige Online-Medien

(Auszugsweise)

Am 16. Februar berichtete der Deutschlandfunk (DLF): „Medien-Aufseher gehen gegen rechte Online-Medien vor“. Demnach werfen die Medienanstalten in Schreiben an 13 Online-Medien diesen vor, gegen journalistische Regeln verstoßen zu haben. Den Betroffenen würden Sanktionen drohen, heißt es. Neben AfD-nahen Medien und Kanälen geriet dem Bericht zufolge auch das reichweitenstarke Online-Portal KenFM ins Visier der zuständigen Medienanstalt Berlin-Brandenburg (MABB). Laut DLF geht es dabei „um den Anfangsverdacht, dass journalistische Grundsätze nicht eingehalten wurden und gegen journalistische Sorgfaltspflichten verstoßen wurde“.

Die Landesmedienanstalten in Berlin/Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland und Hamburg/Schleswig-Holstein haben dem Sender zufolge 13 sogenannte Hinweisschreiben an Online-Medien versandt. Dem DLF gegenüber erklärte Tobias Schmid von der Landesanstalt für Medien (LfM) NRW, es gehe nicht um die Frage, „ob uns der Inhalt gefällt oder nicht gefällt“. Es werde dagegen „schwerpunktmäßig“ überprüft, „ob es sozusagen handwerkliche Fehler gibt, Quellen nicht klar gekennzeichnet sind, ob Zitate nicht als solche gekennzeichnet sind, ob Recherchepflichten nicht erfüllt worden sind und ob dadurch möglicherweise ein Eindruck erzeugt wird, der in der öffentlichen Wahrnehmung manipulativ sein kann, ob absichtlich oder versehentlich“.

Gegenüber KenFM beruft sich die MABB auf die Einhaltung der journalistischen Sorgfaltspflicht in sogenannten Telemedien gemäß Paragraf 19 des Medienstaatsvertrags (MStV). Dort heißt es, Nachrichten seien „vor ihrer Verbreitung mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit zu prüfen“.

Von der MABB werden nun vier Beiträge aus der KenFM-Rubrik „Tagesdosis“ genannt, die Textpassagen enthielten, für die es keine ordentliche Quellenangabe gebe. Darunter ist der Text „Die Impfaktion“ von Wolfgang Wodarg, den das Portal von Multipolar übernommen hatte und der unter anderem Titel auch im Onlinemagazin Rubikonerschienen war.

Im MABB-Schreiben an Ken Jebsen, den Betreiber von KenFM, zitiert die Behörde die fragliche Passage aus Wodargs kritischem Text, versehen mit dem Hinweis, „in einigen Passagen“ sei „möglicherweise gegen die journalistischen Sorgfaltspflichten verstoßen“ worden. Folgender Absatz von Wodarg erregte Anstoß:

„Aber die Politik schert sich derzeit nicht um evidenzbasierte Medizin und die Nationalen Ethikräte und Impfkommissionen fragen offenbar gar nicht mehr nach der Indikation von Maßnahmen, sondern streiten sich um Priorisierung, nach dem Motto: Wer kommt zuerst in den Genuss der neuen ‚Impfstoffe‘ und wer muss leider warten. Die sogenannte Covid-19-Schutzimpfung kann die schädlichste dieser Maßnahmen werden. Sie ist bereits aus unseren Beiträgen und Steuern finanziert und ist in Wirklichkeit eine flächendeckende Riesenbeobachtungsstudie mit neuartigen gentechnischen Manipulationen unserer Immunsysteme.“

Der Vorgang ist in mehrfacher Hinsicht beachtenswert: Er lässt Zweifel an der Medienkompetenz der MABB zu, da sie für Aussagen in einem Meinungsbeitrag von Wodarg einen Quellenbeleg einfordert. Ein Kommentar zu einem Vorgang muss eben nicht mit Quellen belegt werden, sondern gibt nicht mehr und nicht weniger als die Meinung des Autors wieder. (Wodarg hat dennoch auf Nachfrage Quellen nachgeliefert, im Originaltext.) Es wirkt anmaßend, wenn eine solche „staatsferne“ Behörde beginnt, Journalismus inhaltlich zu überprüfen. Zudem war der Text, wie schon erwähnt, zuvor in anderen Medien erschienen – die (bislang) aber keine Post von den zuständigen Behörden bekamen.

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