Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Deutsches Gericht findet: Allgemeinheit darf für Kinderwunsch von Transsexuellen aufkommen

Sich im Rahmen einer „Geschlechtsumwandlung“ kastrieren lassen, aber für einen späteren Kinderwunsch die eigenen Samenzellen einfrieren lassen? Das soll nach Ansicht des deutschen Bundessozialgerichts ruhig auf die Kosten der Allgemeinheit gehen.

Die gesetzliche Krankenversicherung fühlt sich für Versicherte mehr und mehr wie Betrug an: Immer mehr Geld wirft man den Kassen monatlich in den Rachen – nur um dafür eine immer schlechtere medizinische Versorgung zu erhalten. Kein Wunder, denn das Geld kommt auch all jenen zugute, die selbst keinen Cent einzahlen.

Das Bundessozialgericht findet einem aktuellen Urteil zufolge, dass man die Gesamtheit der Beitragszahler ruhig noch weiter belasten dürfe: Wenn Transsexuelle sich im Rahmen ihrer „Umwandlung“ faktisch kastrieren lassen, soll die Krankenkasse unter Umständen die Kosten für deren Kinderwunsch übernehmen müssen. Geklagt hatte ein biologisch männlicher Mensch, der eine „geschlechtsangleichende Behandlung“ zu einer (sogenannten) Frau durchführen ließ. Schon das hatte die Krankenkasse gezahlt. Der Mensch möchte aber außerdem, dass die Konservierung seiner Samenzellen übernommen wird.

Das BSG befand nun, dass bei einer solchen „geschlechtsangleichenden“ Behandlung die Kostenübernahme der Kryokonservierung von Samenzellen infrage kommt. Man vergleicht das Medienberichten zufolge mit keimzellschädigenden Behandlungen wie einer Strahlentherapie und stellt Transsexuelle somit auf eine Stufe mit Krebspatienten. „Der Leidensdruck durch die Transsexualität sei zudem mit einer Erkrankung vergleichbar“, schreibt die „Welt“.

Generell fehle es bisher an einer Regelung der Leistungspflicht durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, aber da die Kasse die Kosten für die „Umwandlung“ bereits übernommen habe, könnten sich Versicherte auf Vertrauensschutz berufen, sodass schon ohne vorliegende G-BA-Richtlinie die Kostenerstattung für eine Spermakonservierung in Betracht käme. Ob der Mensch, der klagte, sich darauf nun wirklich berufen kann, muss aber erst das zuständige Landessozialgericht prüfen.

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