Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Sylt-Gesang „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ war nicht strafbar

Von MANFRED ROUHS | Zu Pfingsten 2024 erschütterte ein verwackeltes Handy-Video aus Sylt die deutsche veröffentlichte Meinung. Vier angeheiterte junge Menschen sangen „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus“ zur Melodie von „L’amour toujours“ von Gigi D’Agostino. Der Bundespräsident zeigte sich erschüttert. Der Ort der Untat, das Club-Restaurant „Pony“, geriet in den Fokus bundesweiter medialer Aufmerksamkeit.

Tausende Nachahmer der spektakulär aufgebauschten Sylter Ereignisse sorgten für zahllose Nachbeben des Emotionsausbruchs auf Deutschlands bekanntester Ferieninsel. Mehrere Hauptdarsteller des Sylt-Videos verloren ihren Arbeitsplatz. Der polizeiliche Staatsschutz rotierte bundesweit und ermittelte gegen jeden, der den Sylter Lied-Text angestimmt hatte.

Selbstverständlich ermittelte die zuständige Staatsanwaltschaft in Flensburg auch gegen die vier Hobby-Sänger von Sylt, und zwar wegen des Verdachts der Volksverhetzung. Die aber lag nicht vor, und das Verfahren ist jetzt mit folgender Begründung eingestellt worden:

„Weder der Inhalt der Parolen noch die Gesamtumstände lassen nach Abschluss der Ermittlungen den zweifelsfreien Rückschluss zu, dass gegen die betroffene Personengruppe nicht nur Vorbehalte und Ablehnung, sondern eine aggressive Missachtung und Feindschaft in der Bevölkerung erzeugt oder gesteigert werden sollten.“

Das berichtet die „Welt“.

Dringend zu empfehlen ist es, aus einer solchen Einstellungsverfügung nicht die falschen Schlüsse zu ziehen! Die Strafjustiz entscheidet immer den Einzelfall, und der kann mal so und mal anders liegen. Wäre beispielsweise bei dem Gesang ein Mensch fremder Nationalität zugegen gewesen, hätte der sich beleidigt fühlen können, und dann wären deshalb wahrscheinlich Strafbefehle erlassen worden.

Der junge Mann im Sylt-Video, der den rechten Arm verfänglich in die Höhe gehoben und mit seinen Fingern ein Hitler-Bärtchen nachgeahmt hat, wurde wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen per Strafbefehl zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 2.500 Euro herangezogen. Wenn er schlau ist, widerspricht er dem Strafbefehl nicht. Die Strafe ist aus weniger als 90 Tagessätzen gebildet worden und wird deshalb nicht ins polizeiliche Führungszeugnis eingetragen.


PI-NEWS-Autor Manfred Rouhs, Jahrgang 1965, ist Vorsitzender des Vereins Signal für Deutschland e.V., der die Opfer politisch motivierter Straftaten entschädigt, vierteljährlich die Zeitschrift SIGNAL herausgibt und täglich im Internet publiziert. Bitte folgen Sie ihm hier bei X! Manfred Rouhs ist als Unternehmer in Berlin tätig.

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