Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Deutschland verlängert Privilegien für ukrainische Autofahrer

anonymousnews.org – Nachrichten unzensiert

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Deutschland verlängert Privilegien für ukrainische Autofahrer

Alle Ausländer, die mit ihrem Fahrzeug in Deutschland fahren, müssen es nach einem Jahr dort anmelden. Alle – bis auf die Ukrainer. Im April sollte diese Ausnahme enden. Nun wurde sie bis zum September verlängert. Die dadurch entstehenden Kosten sind unbekannt.

von Manfred Ulex

Ukrainer in Deutschland profitieren schon länger von einer Ausnahmeregelung. Sie durften weiter in Deutschland fahren, ohne ihr Fahrzeug dort anmelden zu müssen. Normalerweise ist das nur ein Jahr lang zulässig. Die Sonderregelung wurde bereits verlängert und sollte Ende März auslaufen; nun gilt sie weiter bis September. Dabei sind manche dieser Fahrzeuge bereits seit zwei Jahren in Deutschland unterwegs.

Theoretisch muss ein ausländisches Fahrzeug, das länger als drei Monate in Deutschland fährt, eine Haftpflichtversicherung besitzen. Das gilt auch für die Ukrainer. Für eine derartige Haftpflichtversicherung gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder sie wird an der Grenze abgeschlossen, das gilt dann für maximal ein Jahr, oder aber sie wird im Rahmen der Regelungen der “Grünen Karte” im Heimatland abgeschlossen. Das ist für die Ukrainer längst auch online möglich.

Das Problem dabei ist nur: Gerade in der Ukraine ist keineswegs sichergestellt, dass derartige Dokumente irgendeinen Bezug zu einer Versicherung haben, die im Ernstfall tatsächlich für Schäden aufkommt. Immerhin ist die Ukraine als das Land bekannt, in dem man im Grunde alles kaufen kann, Organe, Babys und Staatspräsidenten eingeschlossen. In den deutschen Medien wird die Verlängerung der Regelung als völlig problemlos dargestellt, schließlich seien die Fahrzeuge ja ordnungsgemäß versichert.

Praktisch kann das aber dann heißen, dass sie es doch nicht sind, weil das Gegenüber nicht existiert oder nicht zahlungsfähig ist. In einem solchen Fall bleibt ein möglicher deutscher Unfallgegner zwar nicht auf den Kosten sitzen, weil dann die Verkehrsopferhilfe beansprucht wird. Diese wird allerdings von den Haftpflichtversicherungen finanziert, sprich, die Kosten werden letztlich auf alle Versicherten umgelegt, die damit das Versicherungsprivileg der Ukrainer finanzieren dürfen.

Noch erstaunlicher als die fortgesetzte Kulanz in Bezug auf die Versicherungen ist, dass die Verlängerung der Ausnahmeregelung ukrainische Fahrzeughalter auch von der Durchführung der Hauptuntersuchung befreit, die bei Fahrzeugen, die bereits zwei Jahre in Deutschland sind, ansonsten erforderlich wäre.

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