Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Deutschland wendet sich mit einem weitreichenden Überwachungsgesetz vom jahrzehntealten Schutz der Privatsphäre ab

Das Land, das einst weltweit führend war, was den Schutz der Privatsphäre angeht, entwirft nun ein Handbuch, wie man die Überwachung mühelos gestalten kann.

Ein halbes Jahrhundert lang wurden die deutschen Datenschutzgesetze wie eine heilige Schrift behandelt. Politiker schworen auf sie, Gerichte bekräftigten sie, und Bürokraten machten sie zu einem nationalen Exportartikel. Andere Länder führten Überwachungsprogramme ein; Deutschland hielt Vorträge darüber, warum das eine schreckliche Idee ist. All das beruhte auf der gleichen hässlichen Geschichtslektion: Wenn du dem Staat eine ausreichend große Akte über dich gibst, wirst du früher oder später darin landen.

Diese Erinnerung saß tief. Das Naziregime nutzte personenbezogene Daten wie Munition, und die ostdeutsche Stasi baute eine derart aufgeblähte Überwachungsindustrie auf, dass sie EU-Fördermittel hätte beantragen können.

Das Nachkriegsdeutschland reagierte darauf, indem es die Privatsphäre zu einem zentralen Pfeiler seiner demokratischen Identität machte. Das Bundesverfassungsgericht erfand sogar ein „Recht auf informationelle Selbstbestimmung“, was zwar akademisch klang, aber in etwa bedeutet: „Der Staat darf nicht aus Langeweile in deinem Leben herumwühlen.“

Datenschutzbeauftragte wurden zu gefürchteten Wachhunden, die Ministerien und Unternehmen gleichermaßen zu Fall bringen konnten. Jedes Mal, wenn Politiker versuchten, ein neues Sicherheitsgesetz durchzudrücken, wurden sie mit Klagen, öffentlicher Empörung und jahrelangen verfahrenstechnischen Grabenkämpfen konfrontiert. Das war mühsam, aber genau das war der Sinn der Sache: Demokratie soll Schnüffelei unangenehm machen.

Jetzt kommt das Sommerangebot des Innenministeriums: ein Gesetzentwurf, der es den Behörden ermöglichen würde, Geräte ohne Verdacht zu hacken, jeden Fluggast automatisch zu verfolgen und eine unabhängige Kontrolle abzuschaffen.

Wir haben eine Kopie der Rechnung für Sie hier.

Die Öffentlichkeit hatte zwei Wochen Zeit, sich zu äußern, und das mitten in der Urlaubszeit.

Die Ironie ist kaum zu übersehen. Das Land, das Überwachung einst als demokratische Verunreinigung betrachtete, schreibt nun ein Regelwerk, wie man sie effizienter gestalten kann. Wenn das Gesetz verabschiedet wird, wird es eines der letzten politischen Vermächtnisse begraben, auf das Deutschland noch stolz sein kann.

Das Bundesinnenministerium hat den 170-seitigen Referentenentwurf, den „Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bundespolizeigesetzes“, vorgelegt, der sich liest, als sei er von jemandem geschrieben worden, der einen Groll gegen bürgerliche Freiheiten hegt. Er zirkuliert nun unter den Landesregierungen und einigen höflichen Verbänden, als ob die Öffentlichkeit von all dem erst erfahren soll, wenn es schon unvermeidlich ist.

Ganz oben auf der Wunschliste des Vorschlags steht das verdachtsunabhängige Hacken von Geräten. Die Bundespolizei würde grünes Licht erhalten, um „Staatstrojaner“ – ihr charmanter Begriff für von der Regierung hergestellte Schadsoftware – in Ihr Telefon oder Ihren Computer einzuschleusen.

Wenn sie erst einmal drin sind, können sie unbemerkt verschlüsselte Unterhaltungen aufzeichnen, gespeicherte Dateien kopieren und Ihr digitales Leben in Echtzeit mitverfolgen.

In anderen Demokratien wird es als illegal bezeichnet, sich ohne Grund in das persönliche Gerät einer Person zu hacken. Hier wird es als „Prävention“ bezeichnet. Verhinderung von was?

Das ist geheim, aber Sie können davon ausgehen, dass die Regierung Sie daran hindert, ein Privatleben zu führen.

Und dann ist da noch die Aufrüstung der Fluggastdatenbank. Im Moment müssen die Behörden eine „Risiko-Route“ identifizieren und die Passagierliste anfordern.

Der neue Plan sieht vor, dass jeder internationale Flug, der in den Schengen-Raum hinein- oder aus ihm herausführt, standardmäßig zu einer „Risiko-Route“ wird. Die Passagierdaten würden automatisch an die Polizei übermittelt, ohne dass Fragen gestellt oder Haftbefehle unterschrieben werden müssten.

Das Ministerium beharrt darauf, dass es sich lediglich um die „Beseitigung lästiger Verwaltungsverfahren“ handelt.

Eines der wenigen sinnvollen Hindernisse für die Massenüberwachung, das Erfordernis des „Bauauftrags“, steht ebenfalls auf der Kippe.

Derzeit muss die Polizei, bevor sie automatisierte Datenbanken über Personen anlegen kann, eine formelle Genehmigung einholen und den Bundesdatenschutzbeauftragten konsultieren. Der Gesetzentwurf sieht vor, diesen Schritt komplett zu streichen. Der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber sagt, dies würde „die Abschaffung eines wichtigen Kontrollinstruments des Datenschutzes“ bedeuten.

Und dieser Gesetzesentwurf scheut sich nicht, mit Gadgets aufzurüsten. Drohnen, Anti-Drohnen-Systeme, stille SMS-Verfolgung, IMSI-Catcher zur Lokalisierung von Mobiltelefonen, DNA-Sammlung auf breiterer Basis, Nummernschild-Scanner, verdeckte Ermittlungen und am Körper getragene Kameras – all das wird ausgebaut.

Auch Bewegungsverbote und obligatorische Kontrollen sind zu beobachten.

In früheren Reformentwürfen gab es halbherzige Gesten in Richtung Transparenz: Pseudonyme für Beamte, um Fehlverhalten zu verfolgen, Anhaltequittungen, um zu dokumentieren, warum man befragt wurde. Beide Ideen wurden stillschweigend gestrichen.

Technisch gesehen haben die Bürger die Möglichkeit zu reagieren. In der Praxis beträgt der „Konsultationszeitraum“ zwei Wochen mitten in den Sommerferien.

Bis die meisten Menschen davon erfahren, ist die Tinte bereits getrocknet.

Ähnliche Nachrichten