Horst D. Deckert

Die Ablehnung des elektronischen Identitätsausweises hilft auch dem Widerstand gegen die Pandemiemassnahmen

Der von privaten Firmen herausgegebene und verwaltete elektronische Identitätausweis ist vom Tisch. Das sind gute Nachrichten für alle, die von der Digitalisierung nicht zuletzt auch eine Verschwärfung der Kontrolle erwarten.

Bei der sogenannten e-ID wäre es nur eine Frage der Zeit gewesen, auch den elektronischen Impfpass darin zu integrieren. Und angesichts der privaten Verwaltung der e-ID wäre es auch leichter gewesen, einen solchen Vorschlag umzusetzen.

Das Stimmvolk hat das e-ID-Gesetz deutlich abgelehnt. 64.36 Prozent sagten Nein. Nur 35.64 % stimmten zu.

Was selten ist: In keinem einzigen Kanton gab es eine Zustimmung. Überall wurde die umstrittene Vorlage abgelehnt.

Die Ablehnung der e-ID dürfte auch mit der wachsenden Kritik an den IT-Konzernen zu tun haben. Google, Facebook und Microsoft – um nur drei Beispiele zu nennen – unterstützen die Anliegen der Pharmakonzerne und der Impfindustrie, indem sie Kritik an den experimentellen Gen-Impfstoffen mit zunehmender Härte unterbinden.

Kanäle von namhaften Kritikern wie z. B. von Sukarit Bhakdi werden gelöscht und Suchresultate manipuliert.

Portale wie corona-transition.org sind von shadow banning betroffen und werden in ihrer Reichweite bewusst eingeschränkt.

Das alles wird sich mit der Ablehnung der e-ID natürlich nicht ändern. Aber der Bundesrat wird sich auf ein kritisches Stimmvolk einstellen und sich für die nächsten Abstimmungen am 13. Juni etwas einfallen lassen müssen. Dann geht es um das Anti-Terror-Gesetz und die Verlängerung des Notrechts in Form des Covid-19-Gesetzes.

Das Covid-19-Gesetz ist noch nicht ein halbes Jahr in Kraft. Und bereits zum zweiten Mal will es der Bundesrat ändern – und erst noch im Sinn der Kritiker des Gesetzes. Einige hatten in der Vernehmlassung zum Gesetz nämlich gefordert, die Finanzleistungen zugunsten der Notleidenden der Pandemiemassnahmen nicht mit Sonderkompetenzen des Bundesrates zu regeln, sondern über Bundesbeschlüsse. Genau dies hat der Bundesrat als Änderungsvorschlag in die laufende Session der eidg. Räte eingebracht. Der Rückwärtsgang ist bereits eingeschaltet.

Rechnet der Bundesrat damit, dass das Covid-19-Gesetz abgelehnt wird? Oder ahnt er es und baut sich einen Notausgang?

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