Die Protestdemonstrationen der in existenzielle Nöte getriebenen deutschen Bauern machen wieder das grundsätzliche Problem der staatlichen Entscheidungskompetenz offenbar. Kann der demokratische Staat, dem nach dem Grundgesetz die Souveränität des freien, selbstbestimmten Bürgers zugrunde liegt, das Recht haben, über die Fachkompetenz der freien Bauern hinweg deren Lebens- und Arbeitsbereich von außen zu gestalten? Es gibt dazu kein sachlich begründbares Recht. Es ist die gewohnheitsmäßige Anmaßung eines tradierten Obrigkeitsstaates, der hinter formaldemokratischer Fassade vormundschaftlich weiterwirkt und die Wandlung zur freiheitlichen demokratischen Gesellschaftsordnung hier überhaupt noch nicht vollzogen hat.
Dieser anmaßende despotische Anspruch staatlicher Reglementierung der bäuerlichen Tätigkeit inmitten einer „freiheitlichen demokratischen Gesellschaftsordnung“ ist auch auf die europäische Ebene übertragen