Von Hans-Jürgen Geese
Am 9. August im Jahre 1931 wurde in Preußen ein Volksbegehren durchgeführt. Der Antrag lautete, den preußischen Landtag aufzulösen. Obwohl 93,93 % der abgegebenen Stimmen sich für diese Auflösung aussprachen, scheiterte der Volksentscheid trotzdem. Denn lediglich 39,21 % (9,8 Millionen Stimmen) der Wahlberechtigten hatten sich an dem Entscheid beteiligt. Die Verfassung sah eine Mindestbeteiligung von 50 % der Wähler (13,4 Millionen Stimmen) vor.
Solch eine Abstimmung war zu Zeiten der Weimarer Republik möglich. Preußen, das sich „Freistaat“ nannte, galt übrigens als das Bollwerk der Demokratie in Deutschland. Die Geschichte ist darüber hinweggegangen und hat Preußen als eine Art Militärdiktatur verfemt. Das Kontrollratsgesetz Nr. 46 vom 25. Februar 1947 der vier alliierten Besatzungsmächte erklärte Preußen für aufgelöst. So begann die neue Demokratie nach Ende des Zweiten Weltkrieges in Deutschland.
Es ist hier nicht von Bedeutung ob das damalige Plebiszit ein abschreckendes Beispiel darstellt oder wahrhaftige Demokratie repräsentiert. Fakt ist, dass es im Jahre 1931