Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die Blamage des staatsnahen Bundesverfassungsgerichts

Das Bundesverfassungsgericht hatte mit Beschluss vom 19.11.2021 die Corona-Maßnahmen des Staates und die damit einhergehenden massiven Eingriffe in die Grundrechte des Menschen für verfassungskonform erklärt. Es stützte sich dabei wesentlich auf die „wissenschaftlichen Erkenntnisse“ des staatlichen Robert-Koch-Instituts, die aber – ausweislich der veröffentlichten RKI-Protokolle – nicht auf Wissenschaft, sondern auf Anordnungen der Regierung beruhten! Das ist eine ungeheure Blamage des höchsten Gerichts. Und sie entlarvt die verfassungswidrige Verflechtung von Wissenschaft, Staat und Justiz. Der Staat korrumpiert die („freie“) Wissenschaft, und das Gericht entscheidet aufgrund der Daten des Staates zugunsten des Staates.

Der wachsame Dr. Gunter Frank, Autor des an die Wurzeln gehenden Buches Das Staatsverbrechen, hat am 5.8.2024 auf Achgut 1 die damalige Entscheidung des obersten Gerichts in Erinnerung gerufen und die Notwendigkeit betont, dass sie im Lichte der RKI-Protokolle revidiert werden müsse. Dr. Frank zitierte aus der Begründung (Rn. 178) des Gerichts:

„Der sachlich fundierte Umgang mit einer neuartigen globalen Pandemie ist insofern gerade davon geprägt, dass wissenschaftliche Erkenntnisse, auf die Maßnahmen gestützt werden, die Eingriffe in Grundrechte bewirken, fortlaufend gewonnen, aufbereitet und auch korrigiert werden. Hier hat der Gesetzgeber mit

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