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Die einrichtungsbezogene Impfpflicht wird zum zahnlosen Tiger

Die „einrichtungsbezogene Impfpflicht“ wird den Beschäftigten im Gesundheitswesen als Begriff zwar eingeredet, aber streng genommen ist es eher eine Nachweispflicht, die eventuell zu Berufsverbot führen kann. Von Sven Lindgreen.

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