Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die Europäische Kommission hat vier paneuropäische Projekte für digitale IDs initiiert

Die Europäische Kommission hat 46 Mio. EUR (ca. 40 Mio. £) für vier europaweite Pilotprojekte der Europäischen digitalen Identität („EUDI“) zur Verfügung gestellt. Die Projekte stellen zusammen eine Investition von über 90 Mio. Euro in die EU-Pläne zur digitalen Identität dar und werden zu 50 % von der Kommission kofinanziert.

Die EUDI ist eine Smartphone-App, auf der die Bürger aller 27 EU-Mitgliedstaaten eine digitale ID speichern und gemeinsam nutzen können. Mögliche Verwendungszwecke der EUDI sind:

  • Öffentliche Dienstleistungen wie die Beantragung von Geburtsurkunden, ärztlichen Bescheinigungen, die Meldung einer Adressänderung
  • Eröffnung eines Bankkontos, Beantragung eines Bankkredits
  • Abgabe von Steuererklärungen
  • Bewerbung an einer Universität im eigenen Land oder in einem anderen Mitgliedstaat
  • Aufbewahrung eines ärztlichen Rezepts, das überall in Europa verwendet werden kann
  • Ihr Alter nachweisen
  • Anmietung eines Autos mit einem digitalen Führerschein
  • in einem Hotel einchecken

An den vier EUDI-Projekten werden 250 öffentliche und private Organisationen in fast allen Mitgliedstaaten sowie in Island, Norwegen und der Ukraine beteiligt sein, und sie werden mindestens zwei Jahre laufen. Die vier Projekte sind:

  • Pilotprojekt für europäisches Konsortium für digitale Identitätsbrieftaschen („POTENTIAL“) – koordiniert von Deutschland und Frankreich unter Beteiligung von 17 Mitgliedstaaten und der Ukraine.
  • EU Digital Identity Wallet Consortium (EU-Konsortium für digitale Identitätsbörsen) („EWC“) – koordiniert von Schweden unter Beteiligung von 18 Mitgliedstaaten und der Ukraine.
  • Nordic-Baltic eID Wallet Consortium (Nordisch-baltisches eID-Wallet-Konsortium ) („NOBID“) – koordiniert von Norwegen unter Beteiligung von 8 Mitgliedstaaten und EWR-Ländern.
  • Digital Credentials for Europe Consortium (Konsortium „Digitale Ausweise für Europa ) („DC4EU“) – koordiniert von Spanien unter Beteiligung von 23 Mitgliedstaaten und der Ukraine.

In ihrer Ankündigung vom vergangenen Dienstag erklärte die Kommission, dass die Projekte dazu beitragen werden, das Ziel des politischen Programms für das digitale Jahrzehnt zu erreichen, wonach jeder in der EU lebende Mensch bis 2030 Zugang zu einer elektronischen Identität (eID“) haben soll. Ziel ist es, dass die Mitgliedstaaten jedem EU-Bürger Zugang zu einer EUDI-Brieftasche auf einem Mobiltelefon oder einem anderen digitalen Gerät gewähren.

Die Pilotprojekte werden den EU-Mitgliedstaaten auch dabei helfen, sich auf das Inkrafttreten der europäischen Verordnung zur digitalen Identität vorzubereiten. Das EU-Parlament hat bereits die Verhandlungsposition des Ausschusses für Industrie, Forschung und Energie (ITRE“) gebilligt, der mit dem Gesetzesvorschlag betraut wurde. ITRE hat die Verhandlungen mit anderen Institutionen im März 2023 aufgenommen.

Quellen für diesen Artikel sind unter anderem:

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