Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die Jagd auf Viktor Orbán – 120 globalistische EU-Gesetzgeber wollen Ungarn bestrafen und das Stimmrecht in der EU entziehen

Der jahrelange politische Kampf zwischen dem ungarischen Premierminister Viktor Orbán und der Europäischen Union scheint sich zu verschärfen.

Der konservative Vorkämpfer Orbán wird von Brüssel aus genau den gleichen Gründen leidenschaftlich gehasst, aus denen wir ihn verteidigen: Verteidigung der Familienwerte, der nationalen Kultur, Ablehnung des Klimawahns und der selbstmörderischen, unkontrollierten Massenmigration – ach ja, und die Krönung: die Weigerung, den Stellvertreterkrieg gegen Russland in der Ukraine zu finanzieren.

Auch von der EU in ihrer jetzigen Form ist der ungarische Ministerpräsident nicht begeistert, wie seine schon klassische Einschätzung zeigt:

Heute tauchen Dinge auf, die uns an die Sowjetzeit erinnern. Ja, die Geschichte wiederholt sich manchmal. Zum Glück ist das, was einst eine Tragödie war, heute bestenfalls eine Komödie. Brüssel ist nicht Moskau. Moskau war eine Tragödie. Brüssel ist nur eine schlechte zeitgenössische Parodie.

Und so kommt es, dass eine Gruppe von EU-Gesetzgebern Ungarn bestrafen will, indem sie der Aussetzung des Stimmrechts Budapests in der Union einen Schritt näher kommt.

Reuters berichtete:

Einhundertzwanzig der 705 Mitglieder des Europäischen Parlaments unterzeichneten den Brief, nachdem Orbán im Dezember eine Überprüfung des EU-Haushalts blockiert hatte, die neue Finanzhilfen für die Ukraine in Höhe von 50 Milliarden Euro (55 Milliarden Dollar) bis 2027 vorsah.

Der EU-Gipfel im Dezember brachte die Spannungen zum Kochen: Der ungarische Premierminister „verließ den Raum“, um eine Abstimmung über die Aufnahme von Beitrittsgesprächen mit der Ukraine zu ermöglichen, aber am selben Tag legte er – wie angekündigt – sein Veto ein und blockierte ein umfangreiches Hilfspaket für das kriegsgeplagte Kiew.

Die globalistischen Abgeordneten werden sich natürlich auf die „Rechtsstaatlichkeit“ berufen, was nichts anderes bedeutet, als der wahnsinnigen und selbstmörderischen Politik Brüssels buchstabengetreu zu folgen.

Der Verfasser des Briefes, der finnische Europaabgeordnete Petri Sarvamaa, sagte: „Der Brief zeigt die klare Bereitschaft des Parlaments, Artikel 7.2 des EU-Vertrages in Kraft zu setzen“, womit er sich auf die nächste Stufe der in Artikel 7 des EU-Vertrages beschriebenen Disziplinarmaßnahmen gegen Länder bezieht, die die Rechtsstaatlichkeit nicht respektieren.

Vor allem aber unterstreicht es die Dringlichkeit, gegen das Vorgehen von Viktor Orbán vorzugehen“, so Sarvamaa, Mitglied der Mitte-Rechts-Partei Europäische Volkspartei (EVP), der größten Fraktion in der aktuellen Legislaturperiode des Europäischen Parlaments.

Mit der Entscheidung der Europäischen Kommission wurden im Dezember EU-Fördermittel in Milliardenhöhe für Budapest freigegeben. Die Gelder hatten jahrelang auf Eis gelegen.

Doch Orbán steht weiterhin unter Druck, „wegen der Rechte von Migranten, der LGBT-Gemeinschaft, der Freiheit der Gerichte und der Akademiker“.

Er kritisierte auch die EU-Sanktionen gegen Moskau und die finanzielle und militärische Unterstützung der Ukraine.

Die Staats- und Regierungschefs der EU werden sich am 1. Februar in Brüssel erneut treffen, um über das 50 Milliarden Euro schwere Hilfspaket für die Ukraine zu beraten. Sollte das ungarische Votum in der EU als Ergebnis des Artikel 7-Prozesses ausgesetzt werden, könnte die Hilfe für die Ukraine viel leichter vereinbart werden.

Euronews berichtete:

Der ungarische Premierminister hat seine Amtskollegen verärgert, indem er seine Drohung wahr machte, ein Veto gegen einen vorgeschlagenen 50-Milliarden-Euro-Fonds einzulegen, der die Ukraine zwischen 2024 und 2027 mit makrofinanzieller Hilfe versorgen soll.

Die Verabschiedung des Sonderfonds, der als Ukraine-Fazilität bezeichnet wird, ist äußerst dringlich geworden, da Brüssel bereits kein Geld mehr für Kiew hat und Washington in einer legislativen Sackgasse steckt, in der kein Durchbruch in Sicht ist.

Die Staats- und Regierungschefs werden sich am 1. Februar erneut treffen, um entweder grünes Licht für die Fazilität zu geben oder einen Alternativplan auszuarbeiten. Im Vorfeld dieses entscheidenden Termins haben ungarische Beamte mehrere Forderungen im Gegenzug für die Aufhebung des Vetos gestellt.

Ungarn steht seit 2018 unter dem ersten Kapitel von Artikel 7 und muss in regelmäßigen Anhörungen die „Lage“ erklären.

Die Gruppe von 120 Abgeordneten – von insgesamt 705 – will nun die zweite Stufe von Artikel 7 auslösen, bei der die EU-Staats- und Regierungschefs einstimmig feststellen können, dass eine ’schwerwiegende und anhaltende‘ Verletzung der Grundwerte vorliegt.

[…] Die Gesetzgeber argumentieren, dass dieser Schritt Ungarn in die dritte Phase von Artikel 7 bringen könnte, in der der Rat beschließen kann, ‚bestimmte‘ Rechte des beschuldigten Landes auszusetzen, einschließlich des Stimmrechts bei der Verabschiedung von Gesetzen und der Annahme von gemeinsamen Standpunkten.

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