Horst D. Deckert

Die Luft für Söder wird dünner: Bayerische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen FFP2-Masken

In Bayern herrscht seit dem 18. Januar die FFP2-Maskenpflicht für Menschen ab 15 Jahren. In Bussen und Bahnen, Taxis aber auch im Einzelhandel, in Arztpraxen oder auf Wochenmärkten muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Mit der Einführung der erweiterten Maskenpflicht wächst auch der Widerstand gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder. Beim bayerischen Staatsministerium des Innern sind Strafanzeigen gegen Söder eingegangen im Zusammenhang mit der FFP2-Tragepflicht.

Dies zeigt ein Schreiben aus dem Ministerium, das unlängst auf mehreren Telegram-Kanälen veröffentlicht wurde – und deren Authentizität bislang nicht abgestritten wurde.

Verfasst wurde es von Norbert Radmacher, Inspekteur der Bayerischen Polizei. Unter dem Betreff: “Zentrale Sachbearbeitung zu Strafanzeigen gegen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder im Zusammenhang mit der FFP2-Tragepflicht” schildert Radmacher, welche Justizbehörden für das Verfahren verantwortlich seien.

“Seitens des Staatsministeriums der Justiz wurde hierher mitgeteilt, dass eine Zentralisierung der justiziellen Bearbeitung bei der Staatsanwaltschaft München 1 erfolgen wird.”

Im Bedarfsfall, so Radmacher, könnten Ermittlungen jedoch auch von anderen “Verbänden der Bayerischen Polizei vorgenommen werden”, heisst es weiter.

Nicht für den Alltag gedacht

Der Hintergrund der Strafanzeigen dürfte folgender sein: FFP2-Masken können bei längerem Tragen die Gesundheit der Menschen gefährden. Grundsätzlich werden FFP2-Masken als nicht alltagstauglich eingeschätzt. Wie problematisch die flächendeckende FFP2-Maskenpflicht ist, schildert selbst das Robert Koch Institut (RKI). Gemäss der zentralen Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und –prävention muss bei der Anwendung von FFP2-Masken sichergestellt sein, dass:

„A) die Medizin- und Pflegebereiche prioritär mit FFP2-Masken versorgt werden, B) die individuelle gesundheitliche Eignung sichergestellt ist und C) der Dichtsitz und die korrekte Handhabung gewährleistet ist.“

Weiter informiert das RKI darüber, dass beim Einsatz von FFP2-Masken bei Personen mit eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen „negative gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschliessen“ seien. Zudem dürfte mit FFP2-Maske ohne Atemventil längstens 75 Minuten mittelschwer gearbeitet werden – danach sei eine Erholungspause von 30 Minuten zu gewähren.

Diejenigen Personen, die dauerhaft mit einer FFP2-Maske arbeiten, sollten im Rahmen arbeitsmedizinischer Untersuchungen in regelmässigen Abständen einen Lungenfunktionstest durchführen. Dies sehen deutsche Arbeitsschutzgesetze so vor. Bei Verstössen gegen diese Arbeitsschutzmassnahmen drohen Unternehmen hohe Bussgelder.

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