Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die Luft für Söder wird dünner: Bayerische Staatsanwaltschaft ermittelt wegen FFP2-Masken

In Bayern herrscht seit dem 18. Januar die FFP2-Maskenpflicht für Menschen ab 15 Jahren. In Bussen und Bahnen, Taxis aber auch im Einzelhandel, in Arztpraxen oder auf Wochenmärkten muss eine FFP2-Maske getragen werden.

Mit der Einführung der erweiterten Maskenpflicht wächst auch der Widerstand gegen den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder. Beim bayerischen Staatsministerium des Innern sind Strafanzeigen gegen Söder eingegangen im Zusammenhang mit der FFP2-Tragepflicht.

Dies zeigt ein Schreiben aus dem Ministerium, das unlängst auf mehreren Telegram-Kanälen veröffentlicht wurde – und deren Authentizität bislang nicht abgestritten wurde.

Verfasst wurde es von Norbert Radmacher, Inspekteur der Bayerischen Polizei. Unter dem Betreff: “Zentrale Sachbearbeitung zu Strafanzeigen gegen Ministerpräsidenten Dr. Markus Söder im Zusammenhang mit der FFP2-Tragepflicht” schildert Radmacher, welche Justizbehörden für das Verfahren verantwortlich seien.

“Seitens des Staatsministeriums der Justiz wurde hierher mitgeteilt, dass eine Zentralisierung der justiziellen Bearbeitung bei der Staatsanwaltschaft München 1 erfolgen wird.”

Im Bedarfsfall, so Radmacher, könnten Ermittlungen jedoch auch von anderen “Verbänden der Bayerischen Polizei vorgenommen werden”, heisst es weiter.

Nicht für den Alltag gedacht

Der Hintergrund der Strafanzeigen dürfte folgender sein: FFP2-Masken können bei längerem Tragen die Gesundheit der Menschen gefährden. Grundsätzlich werden FFP2-Masken als nicht alltagstauglich eingeschätzt. Wie problematisch die flächendeckende FFP2-Maskenpflicht ist, schildert selbst das Robert Koch Institut (RKI). Gemäss der zentralen Einrichtung der Bundesregierung auf dem Gebiet der Krankheitsüberwachung und –prävention muss bei der Anwendung von FFP2-Masken sichergestellt sein, dass:

„A) die Medizin- und Pflegebereiche prioritär mit FFP2-Masken versorgt werden, B) die individuelle gesundheitliche Eignung sichergestellt ist und C) der Dichtsitz und die korrekte Handhabung gewährleistet ist.“

Weiter informiert das RKI darüber, dass beim Einsatz von FFP2-Masken bei Personen mit eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen „negative gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschliessen“ seien. Zudem dürfte mit FFP2-Maske ohne Atemventil längstens 75 Minuten mittelschwer gearbeitet werden – danach sei eine Erholungspause von 30 Minuten zu gewähren.

Diejenigen Personen, die dauerhaft mit einer FFP2-Maske arbeiten, sollten im Rahmen arbeitsmedizinischer Untersuchungen in regelmässigen Abständen einen Lungenfunktionstest durchführen. Dies sehen deutsche Arbeitsschutzgesetze so vor. Bei Verstössen gegen diese Arbeitsschutzmassnahmen drohen Unternehmen hohe Bussgelder.

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