Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die spanischen Autonomieregionen erlassen höchst totalitäre Corona-Gesetze

Seitdem die links-sozialistische spanische Zentralregierung unter Ministerpräsident Pedro Sánchez am 9. Mai den verfassungswidrigen Alarmzustand aufgehoben hat, erlassen die diversen Autonomieregierungen knallharte Gesetze, um ihre Corona-Massnahmen trotzdem durchdrücken zu können.

Wer gegen die willkürlich auferlegten Normativen verstösst, muss mit brutalen Strafen rechnen. Wie der Rechtsanwalt Aitor Guisasola Paredes aus Bilbao im Baskenland in einem Video auf seinem Telegram-Kanal «Un abogado en contra de la demagogia» (Ein Anwalt gegen die Demagogie) am 1. Juni berichtete, sind die Eingriffe in die Grundrechte der Bürger eklatant und die Geldbussen für Verstösse gegen die Covid-Regeln horrend.

Besonders erschreckend: Die absolute Macht über die Einhaltung und Durchsetzung dieser Corona-Anordnungen wurde in die Hände der Gesundheitsbehörden und der Staatssicherheitskräfte gelegt.

Die dramatische juristische Lage führte Guisasola seinen Zuschauern am Beispiel der Kanarischen Inseln vor Augen, wo schon am 29. April die «Sanktionsregelung bei Nichteinhaltung der Massnahmen zur Vorbeugung und Eindämmung von Covid-19» festgelegt wurde. Am 31. Mai wurde das «Gesetz 1/2021» im Staatsanzeiger Boletín Oficial del Estado (BOE) veröffentlicht, wodurch es rechtskräftig ist.

Letztendlich spiele es aber keine Rolle, welches Autonomiegesetz man sich anschaue. Er habe etliche gelesen und alle würden sich ähneln, sie seien fast identisch, liess der Jurist wissen. Viele Autonomieregionen hätten diese Corona-Richtlinien in den vergangenen Wochen bereits verabschiedet, allen vorangestürmt seien beispielsweise Katalonien und Valencia.

Dann ging es ans Eingemachte: Denn die Autonomieregierung der Kanarischen Inseln sieht bei Verstössen gegen ihre Covid-Massnahmen beeindruckende Geldbussen vor. Die Ordnungswidrigkeiten wurden in drei Kategorien eingeteilt: «leicht», «schwer» und «sehr schwer». Bei «leichten» Vergehen werden 100 bis 3000 Euro fällig, bei «schweren» stehen 3001 bis 60’000 an, bei «sehr schweren» 60’001 bis 600’000 Euro.

In Kapitel 1, Artikel 5 werden dann die Verantwortlichkeiten klargestellt: Haftbar gemacht werden selbstverständlich alle «natürlichen und juristischen» Personen, die «die in diesem Gesetz definierten Handlungen oder Unterlassungen» begehen. Aber auch die Eigentümer von Einrichtungen, Räumlichkeiten und Plätzen – sowie die faktischen oder rechtlichen Organisatoren und Veranstalter von Aktivitäten und Veranstaltungen jeglicher Art – können für Vergehen haftbar gemacht werden, die von Teilnehmern der Veranstaltung oder Aktivität begangen werden. Das gilt sowohl für öffentliche als auch private Plätze.

Besonders heikel ist allerdings Punkt 3:

«Ist der Täter minderjährig, so haften bei Geldstrafen die Eltern, Vormünder oder Erziehungsberechtigten gesamtschuldnerisch.»

In Kapitel 2, Artikel 6 werden die einzelnen Vergehen aufgelistet. Als «leichte» Verfehlung wird zum Beispiel gewertet, wenn «Masken nicht oder nicht richtig» getragen werden. Ebenso der Verstoss gegen das Rauchverbot, der Konsum von Alkohol im öffentlichen Raum in Gruppen von bis zu zehn Personen oder die Nichteinhaltung von Vorschriften zur Einschränkung der Bewegungsfreiheit.

Als «schwerwiegende» Verstösse gelten dann der «Konsum von Alkohol oder Betäubungsmitteln auf öffentlichen Plätzen in einer Gruppe von mehr als zehn Personen». Man sollte also unbedingt darauf achten, die Teilnehmer an solchen Events präzise zu zählen. Auch wer die «Pflicht zur Einhaltung der Quarantäne» ignoriert, macht sich strafbar, wenn die Quarantäne aufgrund eines positiven Tests vom Gesundheitspersonal angeordnet wurde. Selbst wenn keine Symptome vorhanden sind. Das Gleiche gilt für die «Organisation und Förderung von Veranstaltungen oder Handlungen» in öffentlichen oder privaten Räumen, an denen mehr als 20 Personen teilnehmen und bei denen die «Beschränkungen des Feierns» nicht beachtet werden.

Mit Geldstrafen von bis zu 60’000 Euro müssen auch Personen rechnen, die es wagen, «jegliche Kontrolltätigkeit oder Überprüfung des Sachverhalts» zu behindern. Selbst der «Widerstand oder die Behinderung bei der Bereitstellung von Daten sowie die Angabe ungenauer oder falscher Informationen» bei der Kontrolle durch die Staatssicherheitkräfte oder die Gesundheitsbehörden sind «schwere» Verstösse. Genauso wie die «Verweigerung der Zusammenarbeit».

Als «sehr schwerwiegend» erachtet die Regierung der Kanarischen Inseln die «Organisation und Förderung» von Veranstaltungen in öffentlichen oder privaten Räumen, an denen mehr als 200 Personen teilnehmen. Auch die Überschreitung von bestimmten Kapazitätsgrenzen fällt in diese Kategorie. Und wer Wiederholungstäter ist – also im Laufe des vergangenen Jahres schon einmal rechtskräftig wegen einer Missachtung der Corona-Regeln verurteilt wurde – wird ebenfalls als «Schwerverbrecher» eingestuft und kann mit Geldbussen von bis zu 600’000 Euro sanktioniert werden.

Guisasola fasste einige der für ihn eklatantesten «Vergehen» ins Visier:

«Also, Eltern, wenn euer 17-jähriger Sohn mit mehr als zehn Freunden irgendwo auf dem Land Alkohol trinkt und dabei ertappt wird, müsst ihr eine Geldbusse von bis zu 60’000 Euro zahlen. Das gilt auch, wenn euer Kind auf die Strasse geht, obwohl es positiv getestet wurde. Selbst wenn es keinerlei Symptome hat.»

Erschreckende Veränderung der Machtstrukturen

Der Gipfel der Sanktionsrichtlinien – immer nach dem Motto, das Beste kommt zum Schluss – verbirgt sich allerdings unter Artikel 16, in dem die «Zuständigkeiten» für die Einhaltung und Durchsetzung dieser unfassbar totalitären Corona-Massnahmen behandelt werden. Denn ab sofort darf das Militär die Funktionen des Gesundheitspersonals übernehmen:

«Die Angehörigen der Streitkräfte, die mit den Funktionen der Erkennung, Überwachung und Kontrolle der Krankheit betraut sind, unterliegen dem Artikel 4 dieses Gesetzes und haben den Status einer Gesundheitsbehörde.»

«Das ist kein Polizeistaat mehr, sondern ein paramilitärischer Staat», brachte es Guisasola auf den Punkt. Sein Video schloss der Jurist mit diesen Worten:

«Ich veröffentliche die Infos aus dem Staatsanzeiger, damit ihr wisst, was vorgeht. Obwohl es schwer zu assimilieren ist, wie sie unsere Grundrechte durch ihre Gesetze einschränken. Vergleicht man die Situation von vor anderthalb Jahren mit der aktuellen, macht es den Eindruck als wären Jahrhunderte vergangen. Aber das ist unsere Situation, und ich möchte, dass ihr informiert seid.»

Fazit: Man muss kein Jurist sein, um zu erkennen, dass sich in Spanien eine sehr dunkle Zeit anbahnt – oder dass sie sich bereits eingeschlichen hat. Wer lesen kann, hat den Zugang zu all diesen offiziellen staatlichen Informationen. Deshalb muss man sich fragen, warum die breite Masse nichts Ungewöhnliches wahrnimmt. Existiert vielleicht doch ein Paralleluniversum?

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