Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Die Zensur von „Hassrede“ im Netz ist der Hass auf die Wahrheit

In einem vorigen Artikel wurde auf die breite grundgesetzwidrige Zensur missliebiger Inhalte in den Internet-Plattformen hingewiesen, womit das fundamentale Grundrecht der Meinungsfreiheit ausgeschaltet wird. In der Umsetzung des „Digital-Services-Acts“ der EU haben die Herrschenden von Anfang an den legalen Lebensäußerungen des Hasses, der sich gegen Unrecht und Lügen richtet, den Anschein der Illegalität verliehen. Doch darin drückt sich nur der eigene Hass auf die Wahrheit aus, die nicht offenbar werden soll. Aber auch die Löschung „illegaler“, also strafbarer Inhalte übergeht das fundamentale Rechtsstaatsprinzip, dass ein Beschuldigter so lange als unschuldig gilt, bis er von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig verurteilt ist.

In einem vorigen Artikel wurde auf die breite grundgesetzwidrige Zensur missliebiger Inhalte in den Internet-Plattformen hingewiesen, womit das fundamentale Grundrecht der Meinungsfreiheit ausgeschaltet wird. In der Umsetzung des „Digital-Services-Acts“ der EU haben die Herrschenden von Anfang an den legalen Lebensäußerungen des Hasses, der sich gegen Unrecht und Lügen richtet, den Anschein der Illegalität verliehen. Doch darin drückt sich nur der eigene Hass auf die Wahrheit aus, die nicht offenbar werden soll. Aber auch die Löschung „illegaler“, also strafbarer Inhalte übergeht das fundamentale Rechtsstaatsprinzip, dass ein Beschuldigter so lange als unschuldig gilt, bis er von einem ordentlichen Gericht rechtskräftig verurteilt ist.

                                                      Empörung und Hass gegen das Unrecht

„Hassrede“ und „Fake News“

Die zur Überwachung zuständige Bundesnetzagentur schrieb in ihrer Pressemitteilung vom 1.10.2024:
Illegale Inhalte, Hass und Fake News können sehr schnell und ohne bürokratische Hürde entfernt werden.“
Julian Reichelt schrieb zutreffend, diese Formulierung bedeute ausdrücklich, dass auch legale Inhalte wie „Hass“ und „Fake News“ auf

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