Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Dieser „Bullshit“ muss beendet werden

Bern will unbedingt EU-Rahmendeal, verschweigt aber, dass das Bundesgericht vom Streitbeilegungsverfahren total ausgeschlossen wäre.

1. Das „Wunder“: Nicht nur die monotheistischen Weltreligionen glauben an die Auferstehung.

Auch der Schweizer Bundesrat erhofft sie, allerdings nicht mit Bezug auf seine Seele, sondern auf das „Rahmenabkommen“ mit der EU.

Am 26. Mai 2021 schien der Vertrag gestorben zu sein, nach der Auffassung seiner Befürworter war er vom Bundesrat gekillt worden.

Es stellte sich aber nach relativ kurzer Zeit heraus, dass das Versprechen von Aussenminister Ignazio Cassis an der 34. Albisgüetli-Tagung von 21. Januar 2022, ein InstA 2.0 werde es nicht geben, etwa gleich viel wert war wie Zusage vom Herbst 2017, in der Europapolitik den „Resetknopf zu drücken„.

Tatsächlich sind die entscheidenden institutionellen Elemente – dynamische Rechtsübernahme, Überwachung und Streitbeilegung – im „Common Understanding“ und im Entwurf für ein Verhandlungsmandat vom 15. Dezember 2023 mit denen des InstA-Entwurfs von Ende 2018 praktisch identisch.

Im Konfliktfall soll jede Partei, die EU und die Schweiz, ein „Schiedsgericht“ anrufen

Ähnliche Nachrichten