Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Diskriminierungsbeauftragte Ataman will die Klagewut angeblicher „Opfer“ fördern

Neues von der Antidiskriminierungsbeauftragten der Bundesregierung Ferda Ataman: Diese will künftig eine Art Umkehr der Beweislast, wenn sich irgendjemand im Sinne des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes“ (AGG) im weitesten Sinne benachteiligt fühlt. Ab sofort soll nämlich bereits das subjektive Empfinden ausreichen, um eine Klage zu begründen.

In einem am Dienstag vorgelegten Grundlagenpapier forderte Ataman eine Reform des AGG. Darin heißt es wörtlich: „Das Erfordernis, eine Benachteiligung und Indizien nachzuweisen, sollte auf die Glaubhaftmachung herabgesenkt werden – das heißt, dass die überwiegende Wahrscheinlichkeit genügt.“ Was eine „überwiegende Wahrscheinlichkeit“ sein soll, wird natürlich nicht weiter definiert.

Förderung reiner Verdächtigungen

Alles soll möglichst schwammig und faktenfern bleiben, damit die große Erzählung aufrechterhalten bleibt vom angeblichen strukturellen Rassismus, vom reaktionären Deutschland, in dem Minderheiten permanent und am laufenden Band diskriminiert werden. Zum Beispiel Ausländer bei der Wohnungssuche, jugendliche Migranten durchs Ordnungsamt, Andersgläubige durch Kirchen – nicht aber Moscheen, versteht sich – oder Schwarze beim Einlass in Discotheken.

Verstoß gegen Rechtsgrundsätze

Nichts davon stimmt objektiv mit der Realität überein. Doch wenn künftig vermeintliche Opfer aufgrund ihres Bauchgefühls klagen, soll dennoch – nach den Vorstellungen Atamans – der beschuldigte „Täter“ – Arbeitgeber, Vermieter, Behörde – nachweisen müssen, dass es anders war. Künftig sollen außerdem auch Klagen gegen staatliche Organe, nicht mehr nur privatwirtschaftliche Vertragspartner, auf Basis des AGG zugelassen sein. Kritiker monieren, dass Atamans Vorstoß eine einschneidende Untergrabung des Rechtsfriedens darstellen würde.

Irre Forderungen

Außerdem wäre die vorgeschlagene Reform ein Eldorado für Abmahnung- und Schadenersatzanwälte, die künftig noch substanzlosere Klagen einreichen werden können. Ganz in deren Sinne ist auch Atamans ebenfalls geäußerte Forderung, die Verjährungsfrist zur Geltendmachung von Ansprüchen aus dem AGG von bislang zwei Monaten auf volle 12 Monate zu versechsfachen.

Der vom aufgeblähten tiefen Linksstaat installierte Moloch von „Beauftragten“, Sonderbehörden und Fahndungsbediensteten zur Bekämpfung von angeblich überall anzutreffendem Rassismus, Sexismus, Diskriminierungen, rechter Gewalt, Antifeminismus, Trans- und Queerfeindlichkeit oder Islamophobie zeigt Wirkung: Je mehr diese ideologische Bürokratie wuchert, umso zahlreicher sind die angeblichen Missstände.

Meldestellen fördern Denunziantentum

Dazu tragen auch die wie Pilze aus dem Boden schießenden anonymen „Meldestellen“ für Denunzianten bei. Da dies aber offensichtlich noch nicht reicht, tun Funktionäre auf künstlichen Versorgungsposten wie Ataman alles, um die Fallzahlen künstlich zu erhöhen und damit ihre eigene Daseinsberechtigung zu unterstreichen. Vor allem diesem Zweck dient ihr neues Grundlagenpapier nach der Devise „schuldig bei Verdacht“.

Zum Autor: Daniel Matissek ist Journalist mit pfälzischen Wurzeln, arbeitet neben für AUF1 auch für diverse deutschsprachige freie Medien (unter anderem „Journalistenwatch.com“). Gründungsherausgeber des Blogs „Ansage.org“. Schwerpunktthemen: Migrationspolitik, politischer Extremismus, Demokratie und Medienlandschaft. Freund differenzierter Zwischentöne, aber gerne auch leidenschaftlicher Polemiker. Devise: „Die Lage ist ernst, aber nicht hoffnungslos; es könnte aber auch umgekehrt sein.“

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