Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Donauschiff-Cluster: Mainstream verschweigt strenge Corona-Regeln an Bord

Man muss ja schon froh sein, wenn die Mainstream-Medien nicht vom “Corona-Schiff der Ungeimpften” faselt oder sonst irgendetwas erfindet, was nicht den Tatsachen entspricht aber gut ins Narrativ der Regierung passt. Was aber durchgehend weggelassen wird ist der Umstand, dass es an Bord des “Cluster-Schiffes” extrem strenge Corona-Regeln gab.

Die Mainstream-Medien überschlagen sich wegen eines Corona-Clusters an Bord eines Donau-Kreuzfahrtschiffes, das von Passau aus nach Wien fuhr. Von 178 Passagieren sollen 80 positiv auf Covid-19 getestet worden sein. Ob überhaupt jemand davon Symptome zeigt ist unbekannt. Ebenso ist unbekannt, ob die Tests eventuell in einer der “Spezialfirmen” mit Naheverhältnis zur Politik ausgewertet wurden, wo öfter einmal völlig unklar ist, ob eine Zertifizierung vorliegt Siehe: Betrugsverdacht: Hunderttausende PCR-Tests zweifelhaft.

Besonders stolz auf die präzise Berichterstattung kann diesmal Puls24 sein, da ist gleich die Rede von 80 “Corona-Kranken”. Nachdem in allen anderen Medien gerätselt wird, wie man die 178 Passagiere wieder in ihre Heimat bringen kann, während von nicht einer einzigen Hospitalisierung die Rede ist, kann man seitens Puls24 von einer kapitalen Ente ausgehen. Denn kranke Menschen würde man wohl kaum ohne ausreichende medizinische Versorgung an Bord lassen.

Aber kein einziges Medium hat hinterfragt, wie es zu diesem Cluster kommen konnte und welche Maßnahmen seitens des Reiseunternehmens gesetzt wurden oder gesetzt werden müssen. Wir haben im Internet recherchiert und für die Donau-Kreuzfahrt folgende Regeln gefunden:

Diese Coronaregeln galten an Bord

Wichtige Hinweise zu Ihrer Reise (Update: 11.10.2021) (Quelle: kreuzfahrtberater.de):

  • Gesundheitsfragebogen: Alle Gäste erhalten mit den Reiseunterlagen einen Infektionsschutz-Fragebogen, den Sie zur Einschiffung mitbringen müssen. Es werden ausschließlich Personen mit unbedenklichem Ergebnis des Infektionsschutz-Fragebogens zur Einschiffung zugelassen.
  • COVID-19 Impfung oder Genesenen-Zertifikat benötigt: Diese Reise ist nur für vollständig geimpfte oder genesene Gäste ab 12 Jahren buchbar. Gäste, welche nicht genesen sind, müssen mindestens 14 Tage vor Abfahrt ihre zweite Impfdosis erhalten haben und über einen Impfnachweis in Form eines QR-Codes verfügen. Der gelbe Impfpass allein ist in internationalen Gewässern nicht ausreichend. Bei Reisen innerhalb Deutschlands ist der Nachweis auch über den gelben Impfpass oder über die Corona-Warn-App möglich. Die 2G-Regel ist wirksam, solange keine davon abweichenden verschärften länderspezifischen Vorgaben in den Destinationen gelten. Kinder unter 12 Jahre sind von der 2G-Regelung ausgenommen. Sie müssen einen negativen PCR-Test vorlegen, der zum Zeitpunkt der Einreise nicht älter als 72 Stunden sein darf.
  • Antigen-Schnelltest vor Anreise bzw. im Hafenterminal: Zusätzlich wird von allen vollständig geimpften oder genesenen Gästen vor Abreise ein negativer COVID-19-Antigentest verlangt, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Nicko cruises organisiert aufgrund des Wegfalls der kostenfreien Bürgertests bei der Einschiffung einen kostenfreien Antigen-Schnelltest für alle Gäste.
  • Antigen-Schnelltest während der Reise: Sollten behördliche Bestimmungen im Einzelfall vorsehen, dass die Gäste während der Reise getestet werden, werden diese Testungen von nicko cruises kostenfrei organisiert.

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