Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

Jetzt kostenlosen Gesprächstermin buchen

Dr. Ronald Weikl: Appell an alle Richter, Staatsanwälte und Schöffen

Dr. Ronald (Ronny) Weikl, stellv. Vorsitzender der „Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit, Freiheit und Demokratie“ e.V. (MWGFD) ist einer der Ärzte, die wegen des Ausstellens vermeintlich „unrichtiger Maskenatteste“ nach § 278 StGB strafrechtlich verfolgt werden. Sein Gerichtsverfahren ist das bisher am weitesten fortgeschrittene. Das Urteil im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Passau am 15.11.2022 lautet 1 Jahr Haft, zur Bewährung ausgesetzt, 50.000 Euro Geldstrafe plus Gerichtskosten. Und das, obwohl von 1096 Fällen nur noch 24 angeblich „strafwürdige“ übrig geblieben waren. Dr. Weikl hat Revision gegen das Urteil beim Bayerischen Obersten Landesgericht eingelegt.

Er spricht in diesem Aufruf an alle Staatsanwälte und Richter detailliert die Gesichtspunkte und medizinischen Grundsätze des unabhängigen Arztes an und besonders das wichtigste Kriterium für das Attest-Ausstellen: die fehlende wissenschaftliche Evidenz eines Nutzens der Mund-Nasenbedeckung als Schutz vor der Übertragung von Atemwegsviren bei gleichzeitig bestehender erheblicher Gesundheitsgefährdung durch das Maskentragen. Dieser äußerst

Ähnliche Nachrichten