Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Dr. Schiessler: WHO Pandemievertrag – rechtliche Aspekte der geplanten Machtübernahme

Die WHO versucht derzeit forciert auf Staaten direkten rechtlichen Einfluß im Gesundheitsbereich zu nehmen. Es ist beabsichtigt, Regeln in Kraft zu setzen, welche es erlauben, gesetzgeberisch und somit hoheitlich in dem jeweiligen Staat tätig zu werden.

Von Rechtsanwalt Dr. Roman Schiessler – zuerst erschienen auf Dr. Schiesslers Blog

Es ist in diesem Zusammenhang nicht weiter entscheidend, die angedachten Regeln im Einzelnen zu analysieren, da die Tendenz generell die gleiche ist. Es geht um das Aushebeln nationalstaatlicher Strukturen, die durch international gültige Mechanismen ersetzt werden sollen. Wie man das jeweilige Konstrukt jetzt nennt, welches das bewirken soll, ob das der sogenannte Pandemievertrag ist oder die IHR (International Health Regulations), ist da nicht so von entscheidender Bedeutung, wie die folgenden Ausführungen zeigen werden.

Entscheidend ist, all das zu entfernen bzw. in seiner Bedeutung herabzusetzen, was einen Nationalstaat rechtlich ausmacht, ihn definiert und ihn effektiv macht in Bezug auf den Schutz der eigenen Bürger. Im Focus stehen im Wesentlichen drei Ansatzpunkte, nämlich die Grundrechte, die Demokratie und der Rechtsstaat in Form einer unabhängigen Justiz.

Diese drei bedeutendsten Elemente in diesem Zusammenhang zu beseitigen oder wenigsten ineffektiv zu machen, ist das oberste Ziel solcher globalen Bestrebungen. Das Wohl der Menschen steht da mit Sicherheit nicht im Vordergrund.

Die Grundrechte sollen beseitigt werden

Das Beseitigen der Grundrechte, der sogenannten bürgerlichen Freiheiten ist von Bedeutung, da sie generell geeignet sind, politische Entscheidungsspielräume erheblich einzuschränken, wenn es darum geht, internationale Agenden durchzusetzen. Sie können sich in diesem Sinne zu einem maßgeblichen Ärgernis und Hindernis entwickeln, wenn sie entsprechend zur Anwendung gelangen. Ersetzt werden sollen diese Rechte durch eine Art Wohlfühl- und Sicherheitskonzept, welches scheinbar Gleichwertiges zu bieten in der Lage ist. Dabei hilft es natürlich, dass das Grundrechtsbewusstsein in der Bevölkerung niedrig ist. Die regulatorische Bedeutung dieser Bestimmungen für eine Gesellschaft wird vom Einzelnen im Regelfall nicht entsprechend erkannt.

Um diese Wohlfühl- und Sicherheitskonzepte erlassen zu können ist es auch erforderlich, eine Rechtssetzungsbefugnis in den Nationalstaaten zu erlangen. Das ist gleichzusetzen mit einer Ausschaltung des jeweiligen Gesetzgebers, also der vom Volk gewählten Staatsmacht, somit des Souveräns. Im Rahmen der „Coronakrise“ wurde der Gesetzgeber aufgrund eines Ermächtigungsgesetzes durch die Exekutive ersetzt. Hier blieb zwar die Rechtssetzungsbefugnis im Inland, aber zu einer Ausschaltung der demokratischen Strukturen kam es allemal.

Kontrolle über die Rechtsprechung

Ferner ist es nach den Vorstellungen der WHO erforderlich, die Rechtsprechung irgendwie im Zaum zu halten. Dieses Problem scheint rechtlich am größten zu sein, ist es aber de facto nicht. Wie wir in der „Coronakrise“ gesehen haben, halten sich die Gerichte flächendeckend an diverse medial und auch durch die Exekutive verbreitete Vorgaben und stellen jede eigene gerichtliche Ermittlungstätigkeit ein. Hierzu ist es erforderlich zu wissen, was den Unterschied zwischen einem Gericht (Judikative) und einer Verwaltungsbehörde (Exekutive) ausmacht und worin die eigentliche Bedeutung der Judikative besteht.

Bei der Rechtsprechung geht es im Wesentlichen um die unabhängige, das heißt weisungsungebundene Ermittlung des entscheidungswesentlichen Sachverhalts, denn davon hängt schlussendlich die Rechtsanwendung ab. Die Probleme im Rahmen der Coronakrise entstanden rechtlich nicht dadurch, dass das Recht nicht zur Anwendung gelangte, sondern dadurch, dass jede unabhängige Ermittlungstätigkeit in Bezug auf den im Rahmen eines Urteils festzustellenden Sachverhalts eingestellt wurde. Beginnend mit den Bezirksgerichten und Landesverwaltungsgerichten bis hinauf zu den Höchstgerichten, welche zwar selbst keine Tatsacheninstanzen mehr sind, aber auf die Defizite in der Sachverhaltsermittlung durch untere Instanzen durch das Unterlassen der Wahrnehmung von Verfahrensfehlern nicht im geringsten Einfluß genommen haben. Sämtlichen Gerichten war es wichtig, sich (mit geringen Ausnahmen) ausschließlich durch politische Willfährigkeit auszuzeichnen. Auf die Probleme bei der Richterbestellung, welche diesen Umstand unter anderem erst ermöglichen, wird hier nicht eingegangen.

Wenn eines oder mehrere der verfassungsrechtlichen Grundprinzipien (republikanisches Prinzip, demokratisches Prinzip, bundesstaatliches Prinzip, rechtsstaatliches Prinzip, liberales Prinzip, gewaltenteilendes Prinzip) von tiefgreifenden rechtlichen Änderungen betroffen sind, ist darüber eine Volksabstimmung durchzuführen. (Art. 44/3 B-VG)

Laut Verfassung ist Volksabstimmung notwendig

Werden somit Gesetzgebungs- und in der Folge auch Vollzugskompetenzen an Institutionen außerhalb des verfassungsrechtlich vorgegebenen institutionellen Rahmens ausgelagert und die Grundrechte außer Kraft gesetzt, somit das liberale Grundprinzip verletzt wird, so bedarf ein solches Vorgehen einer solchen direkt demokratischen Legitimation.

Bedauerlicherweise stellt auch eine Volksabstimmung nur ein geringes Hindernis dar, da durch entsprechende mediale Vorbereitung, sprich Propaganda, sich praktisch jedes Ergebnis einer Volksabstimmung „herbeizaubern“ lässt. Das Problem der unmittelbaren Einflußnahme auf Wahlergebnisse durch illegale Ergebniskorrekturen soll hier nur am Rande erwähnt werden.

Im Sinne einer Globalisierungsstrategie empfiehlt es ich dann natürlich, internationale Organisationen mit solchen Aufgaben zu der betrauen. Der Klassiker für ein solches Vorgehen war und ist natürlich die EU. Im Rahmen der sogenannten europäischen Integration – einem sogenannten Friedensprojekt – wurden zahlreiche Gesetzgebungskompetenzen an diese supranationale Organisation ausgelagert und so der Gesetzgebungsprozess und in der Folge auch der Rechtsschutz in den Nationalstaaten, wenn nicht ausgeschaltet, so doch erheblich limitiert.

Globales Gesetzgebungskonzept wird angestrebt

Jetzt hat man hierfür die WHO entdeckt um erstens den gesamten Gesundheitsbereich gesetzestechnisch auszulagern und weltweit von den Nationalstaaten wegzubekommen und um zweitens überhaupt ein globales Gesetzgebungskonzept in die Welt zu setzen. Die EU selbst bezieht sich ja nur auf Europa.

Man kann davon ausgehen, dass weitere Konzepte dieser Art in Planung sind. Es geht dabei aber dann nicht um die europäische Integration oder um die Gesundheit in der Welt, sondern ausschließlich um das Schwächen und Ausschalten nationalstaatlicher demokratischer, liberaler und rechtsstaatlicher Strukturen. Ersetzt werden sie durch einen internationalen und globalen Totalitarismus.

Dies kann dann auch soweit gehen, dass man einen Staat im Ganzen „kapert“ und missbraucht, um z.B. Krieg im fremden Interesse zu führen und um die ansässige Bevölkerung für fremden Interessen zu opfern. Auch hier (gemeint ist die Ukraine) hat und hatte die Bevölkerung nichts mitzureden, vielmehr werden gegenteilige Voten im Sinne des Selbstbestimmungsrechts der Völker ignoriert und für völkerrechtlich unzulässig erklärt.

Dieser globale, faschistische Totalitarismus geht somit sprichwörtlich über Leichen. Dieser Entwicklung muss Einhalt geboten werden, denn im Krieg, im Faschismus und im Totalitarismus gibt es keine Sieger und niemand braucht sich davon irgendwelche persönliche Vorteile erhoffen.

Besuchen Sie Dr. Schiesslers Blog für weitere interessante Hintergrundanalysen.

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