Horst D. Deckert

Dr. Strüning stirbt nach Corona-Impfung – Dr. Peterhans klagt an

Der Südtiroler Arzt Dr. Cornel Strüning – Zahnärztlicher Dienst des Krankenhauses Brixen – ist tot. Er starb am 2. März 2020. Strüning hatte nach seinen beiden Corona-Impfungen massive gesundheitliche Probleme und lag seitdem im Krankenhaus. Sein Freund und Kollege Dr. Dr. Josef Peterhans klagt an. In einem noch vor dem Tod von Strüning veröffentlichten Video nimmt er Stellung zu der tatsächlichen Ursache des Leids seines Kollegen und wie man dies aller Wahrscheinlichkeit nach vertuschen wird. Der Südtiroler Sanitätsbetrieb hat mit einer offiziellen Stellungnahme reagiert. Die Staatsanwaltschaft untersucht den Tod von Dr. Strüning.

Transkript

Hier das komplette Transkript zu dem kleinen Video von Dr. Dr. Peterhans, Arzt und Zahnarzt, Kieferchirurg in Bozen, Südtirol, Italien, zur schweren Erkrankung des mittlerweile verstorbenen Strüning (Die Traueranzeige für Cornel Strüning ist übrigens mittlerweile von trauer.dolomiten.it verschwunden und man erhält hier nur noch einen „Server Error“) :

„Liebe Südtiroler,

mein Name ist Dr. Josef Peterhans, ich bin Arzt und Zahnarzt und seit 17 Jahren in Bozen als Kieferchirurg niedergelassen.

Ich möchte Ihnen eine Geschichte erzählen.

Ein Freund und Kollege von mir wurde Mitte Januar im Krankenhaus Brixen zum ersten mal mit dem Biontech/Pfizer Impfstoff gegen Corona geimpft. Drei Wochen später erhielt Dr. Strüning seine zweite Impfung im Krankenhaus Brixen.

Nach der zweiten Impfung kam es unmittelbar zu schweren Gelenkbeschwerden, Fieber und Arrhythmien des Herzens und erneut drei Wochen nach der zweiten Impfung zu einem schweren Iktus. Seitdem liegt Dr. Strüning auf der Intensivstation des Bozener Krankenhauses.

Man wird ihnen sagen, der Iktus wird – hätte nichts mit der Impfung zu tun.

Man wird ihnen sagen, Herr Strüning leidet aufgrund seiner Vorerkrankungen.

Ich wiederhole noch einmal: unmittelbar nach der zweiten Impfung kam es zu starken Gelenkschmerzen, kam es zu Fieber und Herzarrhythmien.

Diese Impfstoffe sind meiner Ansicht nach gefährlich und sogar unwirksam. Ich werde mich sicher nicht gegen Corona impfen lassen.“

Die Leitung der Südtiroler Sanitätsbetriebe hat es sich nicht nehmen lassen, Dr. Strüning in der Meldung über sein Ableben„Dr. Cornel Strüning – Mit wertschätzender Anerkennung und in dankbarer Erinnerung“ – mit Corona-Maske abzubilden. Der Mann hat ein Leben gelebt, hat einiges geleistet und als letztes Andenken gibt es ein Maskenbild. Alleine das ist schon pervers, vom Tod nach der Impfung ganz zu schweigen. Der Fall Strüning ist nur einer von zahlreichen weiteren Fällen bei medizinischem Personal oder anderen „bevorzugten Impfgruppen“.

Video

Hier das Video von Dr. Peterhans zur Erkrankung von Dr. Strüning via Telegram:

Offizielle Stellungnahme

Auf der Website des Südtiroler Sanitätsbetriebs, die von Corona-Jubelmeldungen übersäht ist, heißt es zu dem Fall unter der Überschrift „Todesfall: Überstellung der Unterlagen an die Gerichtsbehörde„:

„Die Generaldirektion des Südtiroler Sanitätsbetriebes reagiert auf Vorwürfe eines freiberuflich tätigen Facharztes aus Bozen, die heute in den Social Media geteilt worden sind, der das Ableben eines Freundes bzw. Berufskollegen aus Brixen mit der Verabreichung von zwei Dosen des Impfstoffes gegen Covid-19 in Zusammenhang bringt.

Die Ärztlichen Direktionen der Krankenhäuser Bozen und Brixen, in denen der verstorbene Arzt behandelt worden ist, leiten – wie es von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen vorgesehen ist – die Dokumentation zum Vorfall an die Gerichtsbehörde am Landesgericht Bozen weiter.

Es liegt im Ermessensspielraum der Staatsanwaltschaft, das weitere Vorgehen zu entscheiden. Die Generaldirektion, die Direktionen der Gesundheitsbezirke Bozen und Brixen, die Ärztlichen Direktionen der Krankenhäuser von Bozen und Brixen sind bedacht, der Staatsanwaltschaft alle nötigen Auskünfte zur Klärung des Sachverhalts zukommen zu lassen und sichern derselben ihre tatkräftige Mitarbeit zu.

Ebenso wurde der Todesfall gemäß vorgesehener Prozedur dem Zentrum für Arzneimittelüberwachung bei AIFA – Agenzia Italiana del Farmaco gemeldet.

Die Generaldirektion drückt den Angehörigen des Verstorbenen das tief empfundene Beileid aus.“

Etwas Hoffnung bringt die Tatsache, dass italienische Staatsanwaltschaften im Gegensatz zu deutschen nicht weisungsgebunden sind.

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