Horst D. Deckert

Drei Monaten Haft: Flüchtlinge „Schmarotzer“ genannt

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Drei Monaten Haft: Flüchtlinge „Schmarotzer“ genannt

Weil Flüchtlinge „wohl eher Schmarotzer“ seien, wurde ein Mann in Baden-Württemberg zu einer Bewährungsstrafe wegen Volksverhetzung verurteilt. Der Ablauf erscheint dubios.

von Günther Strauß

Ein 50-jähriger Mann aus dem baden-württembergischen Heinstetten schrieb am 15. November 2022 auf Twitter (heute X): „Flüchtlinge und Vertriebene sind wohl eher Schmarotzer“. Die Staatsanwaltschaft nahm daraufhin Ermittlungen wegen Volksverhetzung auf. Damit soll der Beschuldigte den öffentlichen Frieden gestört, Personen in ihrer Menschenwürde verletzt und sie verächtlich gemacht haben.

Der Fall wurde nun vor dem Amtsgericht Albstadt verhandelt. Das Gericht sprach den Mann der Volksverhetzung schuldig und verhängte auf Antrag der Staatsanwaltschaft eine dreimonatige Haftstrafe, die dann zur Bewährung ausgesetzt wurde. Zusätzlich muss der nach Eigenangabe aktuell arbeitslose Mann 1500 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung spenden.

Vor Gericht plädierte der Mann auf seine Unschuldig. „Ich bin unschuldig“, sagte er, wie die Südwest Presse berichtete, „posten tut man doch viel, oder?“ Ihm sei nicht bewusst gewesen, dass diesen Post jeder einsehen konnte. Und: „Das war Satire. Für mich ist das Meinungsfreiheit.“

Die Staatsanwaltschaft soll daraufhin entgegnet haben: „Sie haben also geglaubt, das sei ok? Das wird Ihnen nichts nützen“. Die Strafe könne nur höher werden, da drei Monate Haft die Mindeststrafe für Volksverhetzung wären. Der Angeklagte meinte daraufhin: „Dann nehme ich den Einspruch zurück.“

Das erscheint sehr dubios: Denn eine solche Mindeststrafe bezieht sich nur auf einen Teil des Volksverhetzungsparagraphen, in dem es darum geht, den „öffentlichen Frieden zu stören“. Andere Formen der Volksverhetzung können auch mit Geldstrafen geahndet werden. Inwiefern der Tweet einer nicht prominenten Person gegen „Schmarotzer“ den öffentlichen Frieden gefährden soll, ist schleierhaft. Doch der Angeklagte zog aufgrund dieser Äußerung seinen Einspruch zurück, offenbar aus der Angst heraus, eine noch schwerere Strafe zu erhalten. Diese Sorge erscheint allerdings völlig unangebracht.

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