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Dresden: Gefängnis für Corona-Ärztin, Bewährung für Vergewaltiger

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Dresden: Gefängnis für Corona-Ärztin, Bewährung für Vergewaltiger

Am Montag wurde eine sächsische Ärztin wegen des falschen Ausstellens von Corona-Attesten zu zwei Jahren und acht Monaten Haft verurteilt. Derselbe Richter hatte im März einen mehrfachen Sexualstraftäter zu einer Bewährungsstrafe verurteilt. Der Mann ist jetzt auf freiem Fuß.

von Günther Strauß

Doppelmoral im Gerichtssaal: Der vorsitzende Richter am Landesgericht Dresden, Jürgen Scheuring, verurteilte am Montag eine Ärztin, die irreguläre Corona-Atteste ausstellte, wegen Betrugs zu fast drei Jahren Haft. Im völligen Kontrast dazu bedachte der Richter einen dreifachen Vergewaltiger im März nur mit der Mindeststrafe – und setzte diese zur Bewährung aus. Während die Ärztin, die niemandem körperlich schaden wollte, ins Gefängnis muss, bleibt der Sexualstraftäter auf freiem Fuß – obwohl sein Opfer dermaßen traumatisiert wurde, dass die 45-jährige Frau nicht einmal verhandlungsfähig war.

Der Angeklagte soll eine Mitarbeiterin seiner Kanzlei jahrelang misshandelt und zudem dreifach vergewaltigt haben. Im Strafgesetzbuch ist dafür unter Paragraf 177 Absatz 6 eine Mindeststrafe von zwei Jahren vorgesehen. Ebenjenes Strafmaß veranlasste Scheuring. In Deutschland können Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren allerdings zur Bewährung ausgesetzt werden – so auch in diesem Fall. Der Missbrauchstäter ist nach siebenmonatiger Untersuchungshaft seit März wieder auf freiem Fuß.

Anders erging es Bianca Witzschel. Die Hausärztin soll zwischen 2021 und 2022 über 1.000 gefälschte Corona-Atteste ausgestellt haben, die vom Tragen einer Maske und dem Impf- sowie Testnachweis befreiten. Damit soll sie 47.000 Euro erwirtschaftet haben. Für erwerbsmäßigen Betrug sieht das Strafgesetzbuch unter Paragraf 263 Absatz 3 eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahre vor.

Zur Last gelegt wurde der Ärztin außerdem der illegale Besitz eines Elektroschockers. Der Richter verurteilte Witzschel deshalb zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten. Das Strafmaß kann also nicht zur Bewährung ausgesetzt werden und befindet sich weit über dem Mindeststrafmaß. Der Richter begründete das mit der unsicheren Lage in der Pandemie, das Gesundheitssystem sei stark strapaziert gewesen und es habe während dieser Zeit viele Todesfälle gegeben. „Wir hatten eine Epidemie, die vergleichbar war mit der Cholera des 19. Jahrhunderts“, sagte Scheuring.

Damit wird deutlich: Das Vorgehen von Witzschel war in den Augen des vorsitzenden Richters gefährlich – auch, wenn das in Bezug auf den Straftatbestand „Betrug“ gar nicht zu beurteilen ist. Zudem hat die Ärztin keiner Person direkt geschadet – der Sexualstraftäter schon. Dennoch misst das Landgericht hier mit zweierlei Maß. Und auch die Staatsanwaltschaft nahm Witzschel scharf in die Mängel: Vier Jahre und zehn Monate Haft forderte die Behörde. Der Richter blieb zwar unter diesem Strafmaß, kam dennoch der Forderung nach, die illegal eingenommenen 47.000 Euro gerichtlich einziehen zu lassen und Witzschel die Approbation zu entziehen. Die Ärztin erhielt ein dreijähriges Berufsverbot.

Bereits im Vorfeld der Verhandlungen hatten die Ermittler einen enormen Aufwand betrieben, um den Betrug der Ärztin aufzuklären. Zahlreiche Hausdurchsuchen wurden durchgeführt, vor allem in Bayern durchkämmte die Polizei 140 Privatwohnungen. Insgesamt habe man 174 unrichtige Atteste sicherstellen können. 360 Polizisten waren im Rahmen der Hausdurchsuchungen im Einsatz – eine verhältnismäßig hohe Zahl.

Es drängte sich der Eindruck auf, durch Witzschels Fall sollte auch ein politisches Exempel statuiert werden. Bevor es überhaupt zum Prozess gegen die 67-Jährige kam, musste die Frau neun Monate in Untersuchungshaft ausharren. Am 14. November 2023 wurde dann der erste Verhandlungstag eröffnet – und Witzschel, in Handschellen gelegt, von mehreren Sicherheitsbeamten in den Gerichtssaal geführt. Die Verhandlung fand außerdem nicht wie üblich im Landgericht statt, sondern im Prozessgebäude neben der JVA Dresden am Hammerweg.

Hier wurden beispielsweise Mitglieder des Remmo-Clans, die Ende 2019 einen Millionenwert bei einem Einbruch in das Dresdner Grüne Gewölbe erbeuteten, oder die Linksextremistin Lina E., die brutale Überfälle auf mutmaßliche rechte Akteure vorbereitet haben soll, verurteilt. Witzschel wird hier mit einer Auswahl der bekanntesten deutschen Verbrechern unserer Zeit so indirekt gleichgestellt.

Anders erging es dem 62-jährigen Sexualstraftäter: Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der Richter begründete sein verhältnismäßig mildes Urteil folgendermaßen: Der 62-Jährige sei in der lokalen Presse erkenntlich gemacht worden und habe zuvor sieben Monate in Untersuchungshaft gesessen. Deswegen gab es hier eine Bewährungsstrafe – Witzschel, die ebenfalls monatelang auf ihre Verurteilung wartete und Gegenstand überregionaler medialer Berichterstattung war, muss ins Gefängnis.

Noch dazukommt, dass sich die Staatsanwaltschaft im Falle des Sexualstraftäters offenbar zurückhaltender zeigte – sie kam nur zufällig auf seine Spur. Ursprünglich war der Anwalt wegen möglichen Drogenhandels und Geldwäsche in den Fokus der Behörde gerückt. Bei einer Hausdurchsuchung fanden die Ermittler des Bundeskriminalamts dann aber auch Datenträger mit Aufnahmen der Missbrauchstaten, die der 62-Jährige an seiner 45-jährigen Mitarbeiterin ausgeübt haben soll. Wegen der Verjährungsfrist waren allerdings nur die Fälle der letzten fünf Jahre juristisch relevant.

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