Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Dresscode-Streit in Salzburger Restaurant: Musliminnen fühlen sich diskriminiert

Der strenge Dresscode im Sky-Restaurant des Hotels Cool Mama sorgt derzeit für hitzige Diskussionen in Salzburg und darüber hinaus. Mehrere muslimische Frauen empören sich darüber, dass ihnen der Zutritt verweigert wurde – wegen ihres Kopftuchs. Kopfbedeckungen sind im Restaurant nämlich generell untersagt. Die Betroffenen fühlen sich diskriminiert, das Hotel verweist hingegen auf einheitliche Regeln für alle Gäste.

Laut einem Bericht der “Salzburger Nachrichten” wollte eine Frau mit Familie und Freunden in dem Restaurant ihren Geburtstag feiern. Bei der telefonischen Reservierung erwähnte der Ehemann, dass sie einen Hijab trägt, woraufhin die Reservierung abgelehnt wurde. Das Lokal verwies auf den geltenden Dresscode: “Jegliche Art von Kopfbedeckungen” ist untersagt.

Die Muslima zeigte sich prompt empört. “Das kann es doch nicht sein”, sagte sie gegenüber dem Medium. “Ich fühle mich diskriminiert.” Nach eigenen Angaben bewertete sie das Restaurant in der Folge negativ auf Google, woraufhin ihr mit einer Klage gedroht worden sei. Sie habe sich nun an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt.

In den vergangenen Monaten soll es mehrere ähnliche Vorfälle gegeben haben, bei denen Frauen mit Kopftuch keinen Zutritt zu dem Restaurant erhalten haben.

Auf der Website des Restaurants schreiben die Betreiber, dass der Dresscode “einen wesentlichen Teil zum gewünschten Ambiente und der kollektiven Stimmung” beitrage. Dort sind noch weitere Kleidervorschriften aufgelistet. Verboten sind demnach nicht nur Kopfbedeckungen, sondern auch:

  • Sportbekleidung, insbesondere Trainingsanzüge, Jogginghosen und Muskelshirts
  • Kurze Freizeithosen, Badebekleidung, Arbeitskleidung (bspw. Bau-Bekleidung, Latzhosen…)
  • Hotelslipper, Flip-Flop und dergleichen
  • Vernachlässigte bzw. ungepflegte bzw. ausgewaschene Kleidung/Schuhe
  • Brauchtumsmäßig ausgeführte Junggesellenabschiede/Poltern
  • Das Mitbringen jeglicher Art von Speisen und Getränken, Luftballons und Sprühkerzen
  • Fotografieren und Videografieren für kommerzielle Zwecke ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Hotelmanagements (ausnahmslos)
  • Haustiere

Die Verbote werden mit durchgestrichenen Symbolen verdeutlicht und es wird zudem auf das Verbot der Gesichtsverhüllung, das seit 1. Oktober 2017 in Österreich gilt, hingewiesen. Dieses besagt, dass das Verhüllen oder Verbergen der Gesichtszüge an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden verboten ist.

Restaurant hält fest: Gleiche Regeln für alle

Auf Anfrage erklärte die Geschäftsführung: „Auf Wunsch unserer Gäste haben wir im Laufe der Jahre hausinterne Regeln entwickelt, zu denen auch ein Dresscode für die Gäste des Sky-Restaurants zählt.“ Und weiter: „Die Regelungen gelten ausnahmslos für alle Gäste, unabhängig von ihrer Herkunft, religiösen Zugehörigkeit oder Ethnie. Die Ausnahmslosigkeit der Regelung sichert die Umsetzung unseres gastronomischen Konzeptes.“ Bisher sei es nur in Einzelfällen zu Diskussionen gekommen. Dann habe man den Gästen die Bestimmungen erläutert – diese hätten die Regeln anschließend akzeptiert. 

Der aktuelle Streit um das Kopfbedeckungsverbot im Restaurant wirft ein Schlaglicht auf einen tieferen gesellschaftlichen Wandel. Früher galten derartige Kleidervorschriften in gehobenen Restaurants, Hotels oder bei gesellschaftlichen Anlässen als selbstverständlich, ebenso wie Höflichkeit und Anstand. Heute werden solche Regeln vernachlässigt oder stoßen gar auf Empörung und Widerstand – vor allem, wenn sie mit individuellen oder religiösen Ansprüchen kollidieren. Und fällt nicht immer wieder dieselbe Klientel damit auf, Sonderbehandlungen zu fordern und ‚Diskriminierung!‘ zu schreien, statt sich – wie alle anderen auch – an geltende Regeln anzupassen?

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