Der strenge Dresscode im Sky-Restaurant des Hotels Cool Mama sorgt derzeit für hitzige Diskussionen in Salzburg und darüber hinaus. Mehrere muslimische Frauen empören sich darüber, dass ihnen der Zutritt verweigert wurde – wegen ihres Kopftuchs. Kopfbedeckungen sind im Restaurant nämlich generell untersagt. Die Betroffenen fühlen sich diskriminiert, das Hotel verweist hingegen auf einheitliche Regeln für alle Gäste.
Laut einem Bericht der “Salzburger Nachrichten” wollte eine Frau mit Familie und Freunden in dem Restaurant ihren Geburtstag feiern. Bei der telefonischen Reservierung erwähnte der Ehemann, dass sie einen Hijab trägt, woraufhin die Reservierung abgelehnt wurde. Das Lokal verwies auf den geltenden Dresscode: “Jegliche Art von Kopfbedeckungen” ist untersagt.
Die Muslima zeigte sich prompt empört. “Das kann es doch nicht sein”, sagte sie gegenüber dem Medium. “Ich fühle mich diskriminiert.” Nach eigenen Angaben bewertete sie das Restaurant in der Folge negativ auf Google, woraufhin ihr mit einer Klage gedroht worden sei. Sie habe sich nun an die Gleichbehandlungsanwaltschaft gewandt.
In den vergangenen Monaten soll es mehrere ähnliche Vorfälle gegeben haben, bei denen Frauen mit Kopftuch keinen Zutritt zu dem Restaurant erhalten haben.
Auf der Website des Restaurants schreiben die Betreiber, dass der Dresscode “einen wesentlichen Teil zum gewünschten Ambiente und der kollektiven Stimmung” beitrage. Dort sind noch weitere Kleidervorschriften aufgelistet. Verboten sind demnach nicht nur Kopfbedeckungen, sondern auch:
- Sportbekleidung, insbesondere Trainingsanzüge, Jogginghosen und Muskelshirts
- Kurze Freizeithosen, Badebekleidung, Arbeitskleidung (bspw. Bau-Bekleidung, Latzhosen…)
- Hotelslipper, Flip-Flop und dergleichen
- Vernachlässigte bzw. ungepflegte bzw. ausgewaschene Kleidung/Schuhe
- Brauchtumsmäßig ausgeführte Junggesellenabschiede/Poltern
- Das Mitbringen jeglicher Art von Speisen und Getränken, Luftballons und Sprühkerzen
- Fotografieren und Videografieren für kommerzielle Zwecke ohne vorherige, schriftliche Zustimmung des Hotelmanagements (ausnahmslos)
- Haustiere
Die Verbote werden mit durchgestrichenen Symbolen verdeutlicht und es wird zudem auf das Verbot der Gesichtsverhüllung, das seit 1. Oktober 2017 in Österreich gilt, hingewiesen. Dieses besagt, dass das Verhüllen oder Verbergen der Gesichtszüge an öffentlichen Orten oder in öffentlichen Gebäuden verboten ist.
Restaurant hält fest: Gleiche Regeln für alle
Auf Anfrage erklärte die Geschäftsführung: „Auf Wunsch unserer Gäste haben wir im Laufe der Jahre hausinterne Regeln entwickelt, zu denen auch ein Dresscode für die Gäste des Sky-Restaurants zählt.“ Und weiter: „Die Regelungen gelten ausnahmslos für alle Gäste, unabhängig von ihrer Herkunft, religiösen Zugehörigkeit oder Ethnie. Die Ausnahmslosigkeit der Regelung sichert die Umsetzung unseres gastronomischen Konzeptes.“ Bisher sei es nur in Einzelfällen zu Diskussionen gekommen. Dann habe man den Gästen die Bestimmungen erläutert – diese hätten die Regeln anschließend akzeptiert.
Der aktuelle Streit um das Kopfbedeckungsverbot im Restaurant wirft ein Schlaglicht auf einen tieferen gesellschaftlichen Wandel. Früher galten derartige Kleidervorschriften in gehobenen Restaurants, Hotels oder bei gesellschaftlichen Anlässen als selbstverständlich, ebenso wie Höflichkeit und Anstand. Heute werden solche Regeln vernachlässigt oder stoßen gar auf Empörung und Widerstand – vor allem, wenn sie mit individuellen oder religiösen Ansprüchen kollidieren. Und fällt nicht immer wieder dieselbe Klientel damit auf, Sonderbehandlungen zu fordern und ‚Diskriminierung!‘ zu schreien, statt sich – wie alle anderen auch – an geltende Regeln anzupassen?

