Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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EGMR verlangt von der französischen Regierung eine Begründung für den Impfzwang

Das Impfregime wird in den kommenden Monaten und Jahren vermutlich noch viele Gerichte beschäftigen. Zuletzt haben zahlreiche Bürger Beschwerden gegen den Gesundheitspass und die Impfvorschriften ihrer Regierungen eingereicht, darunter auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). In den meisten Fällen erklärte der EGMR die Beschwerden für unzulässig.

Wie die Online-Zeitung FranceSoir berichtet, gab der Gerichtshof kürzlich aber einer Beschwerde eines Bürgers statt. Pierrick Thevenon, der als Feuerwehrmann arbeitet, klagt gegen die Impfpflicht, die ihm sein Arbeitgeber auferlegt habe. Dabei berief er sich auf das «Recht auf Achtung des Privatlebens», das «Diskriminierungsverbot» und den «Schutz des Eigentums».

«Obwohl der Gerichtshof einige Zeit zuvor einen ähnlichen Antrag von 672 Feuerwehrleuten, darunter auch Herrn Thevenon, abgelehnt hatte, gab er diesem Antrag statt», schreibt FranceSoir.

Der Gerichtshof habe die Beschwerde als wichtigen Fall eingestuft und die französische Regierung aufgefordert, sich dazu zu äussern. Unter anderem verlangt der EGMR von der Regierung eine schriftliche Darstellung des Sachverhalts.

«Die Antworten der Regierung, die in diesem Fall die beklagte Vertragspartei ist, werden bis spätestens 27. Januar 2022 erwartet», heisst es weiter. Ferner sei die Regierung aufgefordert worden, ihren Standpunkt zur Beilegung des Rechtsstreits darzulegen und gegebenenfalls ihre diesbezüglichen Vorschläge zu unterbreiten.

FranceSoir macht darauf aufmerksam, dass die Gewerkschaft «Sud SDIS National» die Klage zusammen mit einer Gruppe europäischer Anwälte unterstütze. Laut der Online-Zeitung bestätigte der EGMR selbst, dass neben Thevenon über 700 weitere Betroffene beabsichtigt hätten, gegen die Impfpflichten Beschwerde beim Gerichtshof einzureichen.

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