Horst D. Deckert

EGMR verlangt von der französischen Regierung eine Begründung für den Impfzwang

Das Impfregime wird in den kommenden Monaten und Jahren vermutlich noch viele Gerichte beschäftigen. Zuletzt haben zahlreiche Bürger Beschwerden gegen den Gesundheitspass und die Impfvorschriften ihrer Regierungen eingereicht, darunter auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR). In den meisten Fällen erklärte der EGMR die Beschwerden für unzulässig.

Wie die Online-Zeitung FranceSoir berichtet, gab der Gerichtshof kürzlich aber einer Beschwerde eines Bürgers statt. Pierrick Thevenon, der als Feuerwehrmann arbeitet, klagt gegen die Impfpflicht, die ihm sein Arbeitgeber auferlegt habe. Dabei berief er sich auf das «Recht auf Achtung des Privatlebens», das «Diskriminierungsverbot» und den «Schutz des Eigentums».

«Obwohl der Gerichtshof einige Zeit zuvor einen ähnlichen Antrag von 672 Feuerwehrleuten, darunter auch Herrn Thevenon, abgelehnt hatte, gab er diesem Antrag statt», schreibt FranceSoir.

Der Gerichtshof habe die Beschwerde als wichtigen Fall eingestuft und die französische Regierung aufgefordert, sich dazu zu äussern. Unter anderem verlangt der EGMR von der Regierung eine schriftliche Darstellung des Sachverhalts.

«Die Antworten der Regierung, die in diesem Fall die beklagte Vertragspartei ist, werden bis spätestens 27. Januar 2022 erwartet», heisst es weiter. Ferner sei die Regierung aufgefordert worden, ihren Standpunkt zur Beilegung des Rechtsstreits darzulegen und gegebenenfalls ihre diesbezüglichen Vorschläge zu unterbreiten.

FranceSoir macht darauf aufmerksam, dass die Gewerkschaft «Sud SDIS National» die Klage zusammen mit einer Gruppe europäischer Anwälte unterstütze. Laut der Online-Zeitung bestätigte der EGMR selbst, dass neben Thevenon über 700 weitere Betroffene beabsichtigt hätten, gegen die Impfpflichten Beschwerde beim Gerichtshof einzureichen.

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