Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ehemaliger Bundesrichter: Covid-19-Gesetz ist «verfassungswidrig»

Der Druck auf den Bundesrat nimmt weiter zu. Nachdem Strafrechtsprofessor Marcel Niggli sich Anfang Oktober in der Weltwoche und Staatsrechtler Andreas Kley am 20. Oktober in der NZZ gegen das Covid-19-Gesetz stellten, folgte jüngst ein weiteres Schwergewicht mit harscher Kritik: Der ehemalige Bundesrichter Karl Spühler. Er rechnete am vergangenen Freitag in der Schweizerzeit mit dem Bundesrat ab. Das Covid-19-Gesetz bezeichnet er als verfassungswidrig.

Laut dem ehemaligen Bundesrichter zwinge der Bundesrat mit der Zertifikatspflicht die Menschen, sich impfen zu lassen. Das sei aus rechtsstaatlicher Hinsicht jedoch äusserst problematisch. Spühler schreibt:

«Eine Impfung bildet klar einen Eingriff in die körperliche Unversehrtheit. Sie bedarf des ausdrücklichen Einverständnisses der betroffenen Person. Dafür direkte oder indirekten Zwang auszuüben ist somit verfassungswidrig. Dass auch ein Schutz gegen mittelbaren oder indirekten Zwang besteht, hat das Bundesgericht schon im Jahre 1956 entschieden. Weil das Covid-19 Gesetz u.a. einen solchen bezweckt, ist es insofern und insoweit verfassungswidrig.»

Damit werden gemäss dem ehemaligen Bundesrichter gleich mehrere Verfassungsartikel verletzt. Spühler verweist auf das Diskriminierungsverbot sowie auch die persönliche Freiheit, die verletzt werde. «Mildere Massnahmen als eine Zertifikatspflicht würden ebenfalls zum Ziel führen», so Spühler. Und weiter: «Die Zertifizierungspflicht ist nicht verhältnismässig. Sie führt zu einer elektronischen Überwachung des sozialen Lebens. Eine Ausgrenzung ganzer Teile der Bevölkerung führt allenfalls rascher zum Ziel: der Zeitgewinn ist jedoch mit aller Wahrscheinlichkeit nicht derart überwiegend, dass dies eine schwerwiegenden Eingriff aufzuwiegen vermöchte.»

Scharf kritisiert Spühler auch das Parlament, das ebenso wie der Bundesrat verkenne, dass die Bundesverfassung Basis und Grundlage des staatlichen Handelns und damit den Kern des Rechtsstaates bilde. «Wie heisst es doch in unserer Verfassung? In Art.8 Absatz 2 steht ausdrücklich, dass niemand diskriminiert werden darf, vor allem nicht wegen der religiösen, weltanschaulichen oder der politischen Überzeugung. Und ebenso deutlich ist Art. 10 Absatz 2 der Bundesverfassung: Jeder Mensch hat Anspruch auf persönliche Freiheit, auf körperliche Unversehrtheit und auf Bewegungsfreiheit.»

Dass das Diskriminierungsverbot von grosser Bedeutung sei, zeige auch der Umstand, dass das Bundesgericht seit dem Jahre 1954 nicht weniger als 141 Urteile mit dieser Problematik publiziert habe. In den Urteilen habe das Bundesgericht erwogen, dass die Diskriminierung eine qualifizierte Art der Ungleichbehandlung bilde. Vor diesem Hintergrund ruft Spühler die Bürger dazu auf, am 28. November Nein zum Covid-19-Gesetz zu stimmen.

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