Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ehemaliger Soldat soll in den Knast, weil er die Corona-Impfung verweigerte

In Deutschland müssen nicht nur jene, die sich über eine Vergewaltigung empören, mit Haftstrafen rechnen: Auch die Verweigerung einer experimentellen Genspritze kann hier im Knast enden. Ein ehemaliger Soldat, der es ablehnte, sich mit den experimentellen Gentherapeutike gegen Covid-19 „impfen“ zu lassen, soll nun wegen „Gehorsamsverweigerung“ 40 Tage ins Gefängnis.

Die „Soldaten für Grundrechte“ teilten ein Video des ehemaligen Soldaten Jan Reiners auf Telegram, in dem dieser aus dem Schreiben der Staatsanwaltschaft Aurich (Niedersachsen) vorliest: 40 Tage lang solle er wegen Gehorsamsverweigerung (Paragraf 20 Wehrstrafgesetzbuch) in einer JVA in Lingen einsitzen. Ob er sich wie gefordert binnen der nächsten drei Wochen freiwillig dorthin begeben würde, müsse er noch mit seinem Anwalt besprechen.

Ursprünglich war er nach Informationen von Apollo News zu einer Geldstrafe von 600 Euro verurteilt worden. Schon in der Vergangenheit hatte Reiners betont, dass er nicht zahlen würde. Auch im aktuellen Video hebt er hervor, dass das seiner Ansicht nach ein Eingeständnis wäre – und er müsse nichts eingestehen, denn er habe nichts falsch gemacht. Im Dezember des letzten Jahres hatte er im Rahmen eines emotionalen Gnadenantrags beispielhaft auf die Verunreinigungen in den mRNA-Vakzinen hingewiesen, über die auch der MDR berichtet hatte. Er wies darauf hin, dass es die Bundeswehr und den Staat viel Geld gekostet hätte, wäre es bei ihm zu einem Impfschaden gekommen.

Tatsächlich wird auch die Ersatzfreiheitsstrafe für den Staat Kosten bedeuten: Der Ex-Soldat spricht im Video von rund 130 Euro pro Hafttag, die dem deutschen Steuerzahler an Kosten entstehen würden. (Sollte zu einem späteren Zeitpunkt festgestellt werden, dass er unschuldig im Gefängnis saß, so könnte er außerdem eine Entschädigung von 75 Euro pro Tag erhalten, so Reiners.) Einen Mann zu bestrafen, der aus berechtigter Sorge vor schweren Nebenwirkungen eine experimentelle Injektion ablehnte, ist dem deutschen Staat also durchaus viel Geld wert. Das Theater wirkt umso grotesker, wenn man bedenkt, wie viele Vergewaltiger in Deutschland frei gehen und sich ihr nächstes Opfer suchen können. Wem entstand durch Reiners sogenanntes Verbrechen ein Schaden?

Den erwiesenen Nebenwirkungen der Impfung steht keine belegte Wirkung gegenüber, die den Impfzwang rechtfertigen könnte. Die Behauptung vom Fremdschutz, die als Grundlage für Impfpflichten in der Bundeswehr und im medizinischen Bereich herhalten durfte, war von Anfang an falsch: Zu diesem Zweck wurden die Vakzine nie entwickelt und sie wurden von den Herstellern in den Zulassungsstudien auch nicht darauf erprobt. Das war spätestens im Jahr 2023 Allgemeinwissen. Dennoch fiel die Duldungspflicht für Soldaten für die Gentherapie erst 2024 – und dennoch werden noch immer Menschen verurteilt, die die sogenannte Impfung ablehnten.

Erst am vergangenen Mittwoch wurde auch die Impfpflicht im medizinischen Bereich vom Bundesarbeitsgericht in Erfurt bestätigt: Eine ungeimpfte Mitarbeiterin eines Seniorenheims in NRW, die freigestellt worden war und auf Gehaltsnachzahlungen und Urlaub geklagt hatte, scheiterte vor Gericht. Der Richter gab an, es sei „hinreichend deutlich, dass es bei der einrichtungsbezogenen Impfpflicht im Gesundheits- und Sozialbereich um den Schutz kranker und pflegebedürftiger Menschen ging“. Diesen Schutz leistete die Impfung aber nicht.

Behörden, die trotz stetig beklagten „Fachkräftemangels“ lieber Beleidigungen gegen Vergewaltiger nachverfolgen, anstatt die deutsche Bevölkerung vor echten Verbrechen zu schützen, haben das Vertrauen zahlloser Bürger in den Rechtsstaat ebenso nachhaltig verspielt wie Richter, die ein lange widerlegtes Pandemie- und Impfnarrativ wiederkäuen, um Menschen abzustrafen und mitunter gar hinter Gitter zu bringen, die faktisch niemandem geschadet haben. Das betrifft ungeimpftes medizinisches Personal und Soldaten ebenso wie Ärzte, die zum Schutz ihrer Patienten Masken- und Impfatteste ausstellten.

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