Bislang gibt es lediglich eine Diskussion darüber, ob ein Antrag auf Verbot der AfD im Plenum auf die Tagesordnung genommen werden soll. Ob die Höchstinstanz tatsächlich angerufen wird, um die Verfassungsfeindlichkeit der AfD festzustellen, ist damit noch völlig unklar, von einem Verbot gar nicht zu sprechen. Dennis Riehle kommentiert.
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