Horst D. Deckert

Ein weiterer juristischer Tiefschlag für Facebook

Von Pommes Leibowitz

 

Nach den überraschenden BGH-Urteilen, die generell die Lösch- und Zensurpraxis auf Facebook bemängelten (siehe hier) folgte nun ein Urteil des OLG Karlsruhe, das die Methoden des selbsternannten Faktencheckers Correctiv bei Facebook für unzulässig erklärte.

Es ist bereits das dritte Urteil dieser Art, das die Anmaßung von Correctiv, ein „Fakenchecker“ zu sein und quasi negative „Prädikate“ für Facebook-Beiträge verteilen zu dürfen, für rechtswidrig erachtet und damit zum Präzedenzfall werden dürfte.

Erkämpft wurde dieser Sieg von Roland Tichy (Blog „Tichys Einblick“, TE), der diesmal direkt gegen Facebook vorging. Ich zitiere hier aus der Urteilsbegründung, wie sie bei TE wiedergegeben wurde:

Die Beurteilung durch Correctiv ist eine nicht mehr hinzunehmende Herabsetzung journalistischer Leistung. Correctiv maße sich lediglich erhöhte Kompetenz an und verbreite doch nur Meinungen mit einem klaren Ziel: Die eigene Reichweite zu erhöhen und neben der Finanzierung durch Facebook weitere Spenden zu akquirieren. Es würden nicht Tatsachen geprüft, sondern eigene Werturteile aus wirtschaftlichen Überlegungen und Absichten heraus getätigt.

Leider liegt noch keine Presseerklärung des Gerichts vor. Wenn sich die obigen Aussagen bestätigen, wäre das der absolute Hammer und im Prinzip das Ende dieser unsäglichen Zusammenarbeit von FB mit Correctiv.

Der Bericht bei Tichys Einblick

Vermutlich hatte jeder kritische Facebook-Poster schon Zusammenstöße mit diesem „Correctiv“ gehabt und wurde deshalb teilweise in der Reichweite beschränkt, gelöscht, gesperrt usw. MeToo, David Berger, PHILOSOPHIA PERENNIS und UNSER MITTELEUROPA ebenso.

Begegnung der unheimlichen Art mit Correctiv

Besonders in Erinnerung blieb mir ein Fall bei Facebook, wo ich ein Foto von ca. 12 jungen schwarzen Männern an Bord der Sea-Watch veröffentlicht hatte, mit dem ironischen Untertitel: „Das sind die Männer, Frauen und Kinder, die von der Sea-Watch gerettet wurden“.

Bezogen war das auf einen Original-Post der Seawatch-Besatzung. Correctiv bemängelte dann, dass die ebenfalls auf dem Bild vorhandenen Frauen nur abgeschnitten worden seien, deshalb im Bildausschnitt nicht erschienen. Das ist richtig. Allerdings handelte sich um am Rande der Männer stehende weiße Frauen, offenbar von der Besatzung, sicherlich aber keine „Geretteten“. Auf dem Foto gab es weder Kinder noch schwarze Frauen.

Dennoch nutzte Correctiv diesen Sachverhalt, um das Meme als „teilweise falsch“ zu brandmarken und jeden, der es teilte, in der Reichweite zu beschränken.

Dieser Beitrag erschien zuerst bei PHILOSOPHIA PERENNIS, unserem Partner in der EUROPÄISCHEN MEDIENKOOPERATION.


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