Zum Jahreswechsel haben die 16 Minister der Chaos-Ampel, sofern sie nicht bereits Vorgänger-Regierungen angehörten, mindestens 4.660 Euro monatliches Ruhegehalt in der Tasche. Und das mit geringen Abschlägen schon bei Vollendung des 60. Lebensjahres!
In Paragraph 15 des Bundesministergesetzes heißt es zwar, dass ein ehemaliges Mitglied der Bundesregierung Anspruch auf Ruhegehalt hat, „wenn es der Bundesregierung mindestens vier Jahre angehört hat“. Tatsächlich aber greift bereits nach zwei Jahren eine sogenannte „rechtliche Fiktion“, die aus zwei Jahren automatisch vier Jahre und somit 4.660 Euro Mindestrente im Monat macht.
Denn im Gesetz heißt es weiter: „Bei einer Beendigung des Amtsverhältnisses (…) und einer ununterbrochenen Zugehörigkeit zur Bundesregierung von mehr als zwei Jahren gilt dies als Amtszeit von vier Jahren.“
Von so einer „Fiktion“ können deutsche Rentner nach 45 Berufsjahren nur träumen!
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