Horst D. Deckert

Eltern stehen auf und setzen sich für die Rechte ihrer Kinder ein!

(Pressemitteilung von «Eltern & Schule stehen auf»

In den Kantonen Basellandschaft, Zürich, Solothurn und Bern sind in jüngster Zeit neue Maskenverordnungen für Kinder der Primarstufe erlassen worden. Dies bedeutet, dass Kinder der 4. (Zürich) bzw. 5. (Baselland, Solothurn und Bern) Primarstufe den Schulunterricht gegenwärtig mit Masken besuchen müssen. Die Maskenpflicht gilt auf dem gesamten Schulareal inklusive Pausen und Sportunterricht.

Obwohl Verhältnismässigkeit als auch Unschädlichkeit keineswegs belegt worden sind, behaupten sowohl die Gesundheitsdirektionen wie auch Pädiatrie Schweiz, dass Schutzmasken für Kinder unbedenklich seien.

Zitat Amt für Volksschulen Baselland:

«Aus medizinischer Sicht ist das Tragen einer Maske für Kinder unbedenklich und eine milde Massnahme.»

Für die genannte Unbedenklichkeit werden leider keinerlei evidenzbasierten Beweise geliefert. Ebenso fehlen jegliche Nachweise, dass das Tragen von Masken im Allgemeinen einen positiven Einfluss auf das Pandemiegeschehen hat. In Anbetracht darauf, dass die Kinder die Maske auf dem Schulareal permanent tragen müssen, d.h. während Pausen, in der Tagesstruktur sowie während des Sportunterrichts muss man sich die Frage stellen, ob hier tatsächlich von einer «milden Massnahme» die Rede sein kann.

Macht man sich die Mühe entsprechende Studien zu analysieren, präsentiert sich die vorgeschobene Unbedenklichkeit etwas anders. Gemäss wissenschaftlichen und empirischen Studien ist eine Schädlichkeit für die Gesundheit von Kindern und Jugendlichen durch das Tragen von Masken über mehrere Stunden am Tag erwiesen.

Der Kinderarzt Eugen Janzen aus Nordrhein-Westfalen führte beispielsweise eine Studie mit 20 Kindern im Alter zwischen 6 und 16 Jahren durch. Die Kinder klagten über Beschwerden wie: Kopfschmerzen, Luftnot, Herzrassen, Konzentrationsschwäche, und Müdigkeit. Zudem konnte er besorgniserregende Veränderungen in Blutwerten (CO2 und O2) sowie eine teilweise massiv erhöhte Atemfrequenz beobachtet werden.

Auch die Universität Witten/Herdecke kam zu Ernüchternden Ergebnissen: Bei einer durchschnittlichen Tragedauer von 270 Minuten am Tag waren bei 68% der Kinder Belastungen festzustellen. Die beeinträchtigten Kinder litten unter Reizbarkeit (60%), Kopfschmerzen (53%), Konzentrationsschwierigkeiten (50%), geringere Fröhlichkeit (49%), Abneigung gegen Schule/Kindergarten (44%), Unwohlsein (42%), Lernschwierigkeiten (38%) und Schläfrigkeit oder

Müdigkeit (37%).

Die Eltern möchten im Besonderen darauf hinweisen, dass es keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür gibt, dass Atemschutzmasken dabei helfen, das Risiko einer Übertragung des Virus SARS-Cov-2 zu verringern. Allein diese Tatsache reicht aus, um nachvollziehen zu können, dass grundlegende Rechte der Kinder durch eine solch untaugliche Massnahme nicht derart eingeschränkt werden dürfen.

Erwähnt seien hier das Recht der Kinder auf besonderen Schutz (Art. 11 BV), das Recht auf persönliche Freiheit, insbesondere auf körperliche und geistige Unversehrtheit (Art. 10 Abs.2 BV) sowie Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention, Wohl des Kindes: Bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorganen getroffen werden, ist das Wohl des Kindes („best interests of the child“) ein Gesichtspunkt, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“

Über die Plattform «Eltern & Schule stehen auf – Schweiz» haben sich bereits über 2’200 besorgte Eltern vernetzt. In einzelnen Gruppen, nach Kantonen aufgeteilt, haben sich viele Eltern gefunden, die sich für das Wohl ihrer Kinder zur Wehr setzen, sich organisiert und bereits in ersten Kantonen Verwaltungsbeschwerde eingereicht haben. Zudem werden Vereine gegründet, um sich besser vernetzen zu können, denn diese Eingriffe in die Grundrechte der Kinder dürfen nicht weiter zugelassen werden.

Die Eltern im Kanton Baselland sind die ersten, in deren Auftrag RA Philipp Kruse nun eine solche Beschwerde ans Kantonsgericht eingereicht hat. Dafür haben sich 20 Eltern zusammengetan und treten gemeinsam als Beschwerdeführer stellvertretend für weitere Eltern und ihre Kinder ein.

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