Horst D. Deckert

Meine Kunden kommen fast alle aus Deutschland, obwohl ich mich schon vor 48 Jahren auf eine lange Abenteuerreise begeben habe.

So hat alles angefangen:

Am 1.8.1966 begann ich meine Ausbildung, 1969 mein berufsbegleitendes Studium im Öffentlichen Recht und Steuerrecht.

Seit dem 1.8.1971 bin ich selbständig und als Spezialist für vermeintlich unlösbare Probleme von Unternehmern tätig.

Im Oktober 1977 bin ich nach Griechenland umgezogen und habe von dort aus mit einer Reiseschreibmaschine und einem Bakelit-Telefon gearbeitet. Alle paar Monate fuhr oder flog ich zu meinen Mandanten nach Deutschland. Griechenland interessierte sich damals nicht für Steuern.

Bis 2008 habe ich mit Unterbrechungen die meiste Zeit in Griechenland verbracht. Von 1995 bis 2000 hatte ich meinen steuerlichen Wohnsitz in Belgien und seit 2001 in Paraguay.

Von 2000 bis 2011 hatte ich einen weiteren steuerfreien Wohnsitz auf Mallorca. Seit 2011 lebe ich das ganze Jahr über nur noch in Paraguay.

Mein eigenes Haus habe ich erst mit 62 Jahren gebaut, als ich es bar bezahlen konnte. Hätte ich es früher gebaut, wäre das nur mit einer Bankfinanzierung möglich gewesen. Dann wäre ich an einen Ort gebunden gewesen und hätte mich einschränken müssen. Das wollte ich nicht.

Mein Leben lang habe ich das Angenehme mit dem Nützlichen verbunden. Seit 2014 war ich nicht mehr in Europa. Viele meiner Kunden kommen nach Paraguay, um sich von mir unter vier Augen beraten zu lassen, etwa 200 Investoren und Unternehmer pro Jahr.

Mit den meisten Kunden funktioniert das aber auch wunderbar online oder per Telefon.

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Ende der Menschenwürde? Keine Beerdigung ohne eines der „3 Gs“

Seit Beginn der Corona-Krise wird die Menschenwürde mit Füßen getreten. Jetzt darf man in Berlin nur noch zu Trauerfeiern, wenn man getestet, genesen oder geimpft ist. In manchen Fällen ist eines dieser 3Gs sogar die Voraussetzung, um überhaupt einen Fuß auf das Friedhofsgelände setzen zu dürfen. Während ansonsten die Corona-Maßnahmen gelockert werden, scheint es der Stadtsenat in Berlin nun auf die Trauernden abgesehen zu haben – und auf die letzten Funken von Menschenwürde.

  • Berliner Senat beschließt 3G-Regelung für Trauerfeiern und Bestattungen
  • Ohne 3G-Nachweis ist in manchen Bezirken sogar der Zutritt zum Friedhof untersagt
  • Verwirrung um gesammelte Daten der Trauergäste
  • Weitere absurde Regelungen rund um Bestattungen

Trauerfeiern jetzt mit 3G-Nachweis

Mit sofortiger Wirkung hat der Berliner Stadtsenat am 4. Juni beschlossen, dass zu Beerdigungen oder Trauerfeiern nur noch Trauergäste zugelassen werden, die entweder gegen Covid-19 geimpft, darauf negativ getestet oder von der Krankheit bereits genesen sind, laut eines Berichts auf reitschuster.de. Die Regelung gilt für ganz Berlin, wobei es den Bezirken überlassen bleibt, noch schärfere Maßnahmen durchzusetzen.

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Schärfer als vorgeschrieben

So erlaubt die Verwaltung des Zentralfriedhofs Treptow-Köpenick nicht einmal den Zutritt zum Friedhof, wenn man nicht eines der 3Gs erfüllt. Als Hinterbliebener eine Kerze am Grab eines geliebten Verstorbenen anzünden? Test-, Impf- oder Genesungsnachweis erforderlich, heißt es dann dort. Die Pietätlosigkeit des Corona-Regimes in Berlin scheint grenzenlos.

Was passiert mit den gesammelten Daten?

Die Kontrolle der Einhaltung dieser neuen Regelung hat man kurzerhand den Bestattern aufgebrummt, beruft man sich im Artikel auf die Aussage eines Berliner Bestatters. Die Frage, was mit den gesammelten Daten passiert, also ob diese an die Behörden weitergeleitet werden, konnte dieser aber offenbar selbst nicht beantworten. Bisher mussten die Daten der Hinterbliebenen zwar gesammelt werden, angefordert wurden diese persönlichen Daten allerdings nicht. Offensichtlich habe es nie eine Infektionskette gegeben, weswegen die Daten offenbar nicht gebraucht wurden.

Sammelsurium der Absurditäten

Der Bestatter schildert auch noch weitere absurde Regelungen und Vorschriften, die seit der angeblichen Pandemie gelten. So müsse der Sarg immer in der Kapelle bleiben, während die Trauernden im Freien stehen müssten. Der Versuch von Bestattungsunternehmern, die Situation durch das Aufstellen von Beschallungsanlagen für Reden oder Musik ein wenig erträglicher und würdevoller zu gestalten, wurde mit der fadenscheinigen Begründung unterbunden, „es könnte zu Zusammenrottungen kommen.“ Die Trauergäste würden aber sämtliche Maßnahmen, wie absurd auch immer, stillschweigend hinnehmen, weil sie in ihrer Lage völlig überfordert seien.

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