Horst D. Deckert

Ende der Menschenwürde? Keine Beerdigung ohne eines der „3 Gs“

Seit Beginn der Corona-Krise wird die Menschenwürde mit Füßen getreten. Jetzt darf man in Berlin nur noch zu Trauerfeiern, wenn man getestet, genesen oder geimpft ist. In manchen Fällen ist eines dieser 3Gs sogar die Voraussetzung, um überhaupt einen Fuß auf das Friedhofsgelände setzen zu dürfen. Während ansonsten die Corona-Maßnahmen gelockert werden, scheint es der Stadtsenat in Berlin nun auf die Trauernden abgesehen zu haben – und auf die letzten Funken von Menschenwürde.

  • Berliner Senat beschließt 3G-Regelung für Trauerfeiern und Bestattungen
  • Ohne 3G-Nachweis ist in manchen Bezirken sogar der Zutritt zum Friedhof untersagt
  • Verwirrung um gesammelte Daten der Trauergäste
  • Weitere absurde Regelungen rund um Bestattungen

Trauerfeiern jetzt mit 3G-Nachweis

Mit sofortiger Wirkung hat der Berliner Stadtsenat am 4. Juni beschlossen, dass zu Beerdigungen oder Trauerfeiern nur noch Trauergäste zugelassen werden, die entweder gegen Covid-19 geimpft, darauf negativ getestet oder von der Krankheit bereits genesen sind, laut eines Berichts auf reitschuster.de. Die Regelung gilt für ganz Berlin, wobei es den Bezirken überlassen bleibt, noch schärfere Maßnahmen durchzusetzen.

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Schärfer als vorgeschrieben

So erlaubt die Verwaltung des Zentralfriedhofs Treptow-Köpenick nicht einmal den Zutritt zum Friedhof, wenn man nicht eines der 3Gs erfüllt. Als Hinterbliebener eine Kerze am Grab eines geliebten Verstorbenen anzünden? Test-, Impf- oder Genesungsnachweis erforderlich, heißt es dann dort. Die Pietätlosigkeit des Corona-Regimes in Berlin scheint grenzenlos.

Was passiert mit den gesammelten Daten?

Die Kontrolle der Einhaltung dieser neuen Regelung hat man kurzerhand den Bestattern aufgebrummt, beruft man sich im Artikel auf die Aussage eines Berliner Bestatters. Die Frage, was mit den gesammelten Daten passiert, also ob diese an die Behörden weitergeleitet werden, konnte dieser aber offenbar selbst nicht beantworten. Bisher mussten die Daten der Hinterbliebenen zwar gesammelt werden, angefordert wurden diese persönlichen Daten allerdings nicht. Offensichtlich habe es nie eine Infektionskette gegeben, weswegen die Daten offenbar nicht gebraucht wurden.

Sammelsurium der Absurditäten

Der Bestatter schildert auch noch weitere absurde Regelungen und Vorschriften, die seit der angeblichen Pandemie gelten. So müsse der Sarg immer in der Kapelle bleiben, während die Trauernden im Freien stehen müssten. Der Versuch von Bestattungsunternehmern, die Situation durch das Aufstellen von Beschallungsanlagen für Reden oder Musik ein wenig erträglicher und würdevoller zu gestalten, wurde mit der fadenscheinigen Begründung unterbunden, „es könnte zu Zusammenrottungen kommen.“ Die Trauergäste würden aber sämtliche Maßnahmen, wie absurd auch immer, stillschweigend hinnehmen, weil sie in ihrer Lage völlig überfordert seien.

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